Mit grossem Interesse hat der Verein 50plus outIn work Ostschweiz die informative und
differenzierte Botschaft zur Lage der Sozialhilfe des Kantons St. Gallen zur Kenntnis
genommen. In seiner Antwort auf die Vernehmlassung beschränkt sich der Verein darauf,
die Sichtweise der Interessen der Älteren in der Sozialhilfe einzubringen. Die Umsetzung der
Vorschläge in das Gesetz ist der Exekutive oder Legislative zu überlassen.
Grundsätzlich begrüssen wir das Bestreben, den Negativwettbewerb zwischen den
Gemeinden im Vollzug der Sozialhilfe zu unterbinden sowie auch das Bestreben, nach
vermehrter sozialer und beruflicher Integration der Betroffenen. Auch die Berücksichtigung
der unterschiedlichen Lebenslagen in der Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung
scheint uns im Grundsatz ein wichtiges Anliegen.
Umso enttäuschter sind wir über die Tatsache, dass die Regierung die Chance der Revision
nicht nutzt, um die Verbindlichkeit der SKOS-Richtlinien im Gesetz zu verankern. Den
Sonderzug, der die St. Galler-Regierung erneut zu fahren wünscht, ist ein Schritt in die
falsche Richtung.
Wie auch die Auslegeordnung der Regierung festhält, hat die SKOS in den letzten Jahren ein
veritables Regelwerk geschaffen, das vielen Kantonen als Grundlage für ihre Handbücher
dient. Dieses Regelwerk sowie die entsprechende Rechtsprechung ist wichtiger Bestandteil
des Curriculums der Sozialfachleute an den Fachhochschulen und erleichtert deren Vollzug.
Eigene Regelwerken bzw. Sonderzüge belasten nicht nur die Ausbildung von
Sozialfachleuten und Anwälten, sie führen im Vollzug zu Rechtsungleichheiten und schüren
den Negativwettbewerb unter den Kantonen. Darüber hinaus verteuert sich der Vollzug, sei
es über Sitzungsgelder der KOS oder über Zusatzausbildungen von Sozialfachleuten. Diese
Nachteile stehen in keinem Verhältnis zu den Einsparungen, die ein leicht niedrigerer
Grundbedarf von 977 Franken pro Einzelperson gegenüber demjenigen der SKOS von 986
Franken bringt. Zudem liegt auch Letzterer unter dem vom Bundesamt errechneten
Existenzminimum. mehr lesen