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Am 1. Juli tritt die Lightversion des Inländervorrangs in Kraft. Bei allen Berufsgruppen mit Arbeitslosigkeit höher als 8 Prozent, müssen die Arbeitgeber ihre offenen Stellen dem RAV melden. Innert 5 Tagen muss ihnen das RAV passende KandidatInnen vorschlagen, die jederzeit als nicht dem Profil entsprechend abgelehnt werden können. Das war der Rundschau vom 30. Mai Anlass für einen Beitrag, der journalistisch tendenziös und fragwürdig ist. Unwidersprochen blieb das unsachliche Gejammer der Theater- und Filmszene, die trotz 12 000 arbeitslosen SchauspielerInnen in der Schweiz, für sich die Ausnahmeregel reklamiert. Argumentiert wurde mit einer Theaterproduktion, die am letzten Tag vor der Premiere einen kranken Schauspieler ersetzen muss. Dass in solchen Notfällen das Prozedere nicht eingehalten werden kann, versteht sich von selbst, auch wenn es in der Regel so ist, dass die risikohaften Haupttrollen im Voraus durch andere Darstellende abgesichert werden. Es schleckt doch keine Gais weg, dass auch in dieser Branche Lohndumping an der Tagesordnung ist. Deutsche Akteure sind nun einmal günstiger als in der Schweiz lebende, die höhere Fixkosten zu berappen haben. Wenn Kurt Fluri einmal sympathisch herüberkam, dann mit seinem Statement, dass er die Interessen der hohen Anzahl Arbeitslosen in der inländischen Kulturbranche höher gewichtete als das Gejammer der Intendanten. Wenigstens erhielt er noch Schützenhilfe von Salve Leutenegger, die Verständnis zeigte für das wirtschaftliche Interesse der arbeitslosen Inländer. Erwünscht sind durchaus weitere Beiträge zum Thema, u.a. die Ausleuchtung des Ablaufprozedere bei den RAV’s, die jetzt erstmals ihrem Namen als Regionale Arbeitsvermittler gerecht werden müssen.

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

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