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Arbeit vor Sozialhilfe. Dieser Grundsatz gilt nicht für das Sozialamt Basel-Stadt. Es verweigerte einem 61-Jährigen den Weg in die Selbständigkeit, wie SRF-Kassensturz im Beitrag vom 18. Mai 2021 berichtete. Hier zur Sendung 
 
Statt richtige Arbeit Geld für Sozialfirmen
(HJ) Gemäss dem Leiter Sozialamt, Ruedi Illes, sei der Weg aus der Sozialhilfe hinaus in die Selbständigkeit illusorisch. Sie seien noch nie mit einem realistischen Gesuch konfrontiert worden. SKOS-Geschäftsführer Markus Kaufmann doppelt nach: Offenbar sei der Business-Plan von Herrn K. zu wenig erfolgsversprechend gewesen.
 
Die wahren Fakten
Das Sozialamt orientierte Herrn K. mit Schreiben vom 26. August 2020 dahingehend, dass dieses seinen Antrag auf Aufnahme einer selbständigen Erwerbsarbeit nicht genehmigen könne. Die Mitteilung enthielt weder eine Begründung noch einen Hinweis auf eine Möglichkeit zur Einsprache (siehe unten Auszug aus Brief). Der Text belegt klar, dass die Sozialhilfe Basel-Stadt entgegen der SKOS-Richtlinie grundsätzlich keine Selbständigkeit unterstützt.   Weiterlesen 

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