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Maximal 120 Taggelder für alle, die aktuell Taggelder bei der ALV beziehen. Diese Information des Bundesrates hat vorerst für Verwirrung gesorgt. Viele Ausgesteuerte meldeten sich bei uns in der Annahme, dass auch sie nochmals 120 Taggelder erhalten. Dem ist definitiv nicht so. Der Anspruch steht nur denjenigen zu, die aktuell Taggelder beziehen. Was das maximal zu bedeuten hat, deutschte heute der Leiter fachliche Vollzugsunterstützung beim Seco gegenüber Avenir50plus Schweiz wie folgt aus:

«Für die Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung erhalten alle Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder. Setzt der Bundesrat die COVID-19-Verordnung bspw. nach 100 Arbeitstagen ausser Kraft, so können die betroffenen Personen maximal 100 Taggelder zusätzlich beziehen. Von den zusätzlichen Taggeldern profitieren Personen, welche im resp. ab März 2020 anspruchsberechtigt waren resp. sind.»  
Und hier noch zum Schreiben, dass das Seco heute den Arbeitsmarktbehörden zustellte.

Aufrechterhalten bleibt weiterhin die Pflicht, sich zu bewerben. Die Arbeitsbemühungen müssen jedoch erst einen Monat nach Beendigung der Covid-Verordnung den Behörden zugstellt werden, wobei es RAV gibt, die diese immer noch per Monatsende einfordern, wie zum Beispiel diejenigen des Kantons St. Gallen. 

Avenir50plus Schweiz begrüsst die 120 zusätzlichen Taggelder, weniger jedoch die Pflicht, sich weiterhin in diesem Ausmass zu bewerben. Das strapaziert nicht nur die Nerven der Betroffenen unnötig, es ist auch für die Unternehmen unzumutbar, in dieser Krisenzeit sich auch noch mit «Blindbewerbungen» um die Ohren zu schlagen.

Leer gehen weiterhin die Ausgesteuerten aus. Wir gehen davon aus, dass dies rund 20 000 Personen sind, die aktuell stellensuchend beim Seco angemeldet sind und keine weiteren Unterstützungsleistungen erhalten. Die Forderung nach einer Überbrückungsrente während drei Monaten zu je 2500 Franken, würde Kosten von 165 Millionen Franken verursachen. Das ist nicht wenig Geld, jedoch angesichts der Ausnahmesituation verkraftbar.

Rechnet man diese Kosten auf die Zukunft auf, darf davon ausgegangen werden, dass diese zu einer Hinauszögerung zur Anmeldung für Ergänzungsleistungen um diese drei Monate führen. Insofern annähernd ein Nullsummenspiel. Aktuell ausbezahlt, wie wir dies mit Schreiben an den Bundesrat forderten, würden diese den Betroffenen viel Leid ersparen, was sich positiv auf die Gesundheitskosten und den Konsum auswirkt.

Anmerkung: Immer noch hören wir von ausgesteuerten Stellensuchenden, dass sie nicht beim RAV angemeldet sind. Viele erzählen, dass die RAV sie abmelden würden. Das ist nicht korrekt, denn gerade der Inländervorrang muss allen Stellensuchenden offenbleiben, egal ob ausgesteuert oder nicht. Bitte meldet Euch an.

Schreiben vom 27.März 2020 Sofortmassnahmen für Ausgesteuerte 
Schreiben vom 17. März 2020 an den Bundesrat 
Schreiben vom 16. März 2020 an den Bundesrat 

Besserer Schutz der «Arbeit auf Abruf»
Nicht alle Arbeitnehmenden profitieren von Kurzarbeit. Viele, die in Abruf- Arbeitsverhältnissen arbeiten erhalten aktuell die Mitteilung, dass sie die vorgesehenen Arbeitstermine nicht wahrnehmen müssen, so u.a. im Wellness-Bereich. Betroffenen davon sind vorwiegend Frauen und Ältere. Obwohl diese Arbeitnehmenden verpflichtet sind, Beiträge an die ALV zu bezahlen, sind sie in der Regel bei einer Aufkündung des Arbeitsverhältnisses nicht zum Bezug von Arbeitslosenhilfe berechtigt.
 
Statt den Versichertenlohn auf den Durchschnitt der Saläre abzustützen, hat das Seco eine unverständliche Art von Berechnung eingeführt, wonach alle, die in Arbeit auf Abruf arbeiteten, kein Arbeitslosengeld erhalten, bei denen sich das Entgelt während eines Monats zwanzig Prozent über oder unter dem durchschnittlichen Salär befindet. Absurder geht’s es nicht. Denn wer nur einmal eine Ferienablösung übernimmt, dem entgeht damit das Recht zum Bezug von Arbeitslosentaggeld. Der Bundesrat könnte diese Regelung jederzeit so umformulieren, dass als Berechnungsgrundlage für den versicherten Verdienst die durchschnittliche Arbeitszeit gilt.
Info als PDF 
 

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

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