Hotline Gratisberatung MO - DO zu Geschäftszeiten: 041 218 20 33

Über 10 000 Personen arbeiten 2020 für die Stadt Basel. Trotz Vorbildfunktion, die einem öffentlichen Arbeitgeber zukommt, kennt die Verwaltung weder ein aktives Age-Management noch zeigt sie Fachwissen im Umgang mit Altersdiskriminierung. Das bringt die regierungsrätliche Antwort auf die Interpellation von Gianna Hablützel Bürki (SVP) ans Licht.

Die Regierung geht erst gar nicht auf die brisante Frage der Grossrätin ein. Schnodrigkeit oder mangelndes Fachwissen? Oder vielleicht beides? Oder kommen die Fragen aus dem falschen Lager? Offenbar kann sich die Regierung ein solches Verhalten gegenüber dem Parlament leisten. Das Thema des Generationen-Managements ist in HR-Kreisen schon seit Jahren auf der Tagesordnung. Doch immer noch hapert es an der Umsetzung. Ein Grund, sich nicht ernsthaft mit den Optimierungen der Arbeitsbedingungen von Älteren auseinanderzusetzen und die Kader entsprechend im Umgang mit Älteren und gemischten Teams zu schulen, verdanken wir dem Umstand der Personenfreizügigkeit. Wer nicht oder nicht mehr zum Arbeitsplatz passt, kann jederzeit durch günstigere und willigere Arbeitskräfte oder mit Grenzgänger*innen aus dem Ausland ersetzt werden. Gemäss Antwort der Regierung liegt der Anteil an Grenzgänger*innen bei Verwaltungsangestellten aktuell bei 8.3 Prozent oder 779 Personen. In der Statistik für das 1. Quartal 2020 lag dieser noch bei bei 582 Mitarbeitenden. Interessant wäre der Grund für die doch beachtliche Zunahme an Grenzgänger*innen zu erfahren bei gleichzeitig steigenden Zahlen von Stellensuchenden in Basel-Stadt. 

Ferner erstaunt der altersdiskriminierende Geist denn auch nicht, der sich bei der Antwort auf die Frage nach der Anstellungspolitik bezogen auf das Kriterium Alter zeigt. Gestützt auf die Diversity Benchmark-Studie und deren Empfehlungen des CCDI der Universität St. Gallen sei das Durchschnittsalter der Verwaltungsangestellten mit 45.3 Jahren eher höher als bei anderen Arbeitgebern und deshalb fokussiere sich die Verwaltung bei der Einstellungspolitik auf Junge. Nichts gegen attraktivere Arbeitsbedingungen für Junge, aber allein die Tatsache, dass die Verwaltung nicht den gleich hohen Anteil an Frühpensionierungen aufweist wie der Spitzenreiter Novartis mit 90 Prozent, was das Durchschnittsalter der Belegschaft zweifelsohne hinunterdrückt, darf noch lange nicht dazu führen, ältere Stellenbewerbende bei der Jobselektion aussen vor zu lassen. Ob das der Regierung passt oder nicht, aber eine derartige Politik einer öffentlichen Verwaltung ist gemäss Bundesverfassung Art. 8 Abs. 2 als altersdiskriminierend einklagbar.

Auf die Frage, mit welchen Massnahmen die Regierung gedenke, den Arbeitsmarkt für ältere Erwerbslose attraktiver zu machen, verweist die Regierung auf die arbeitsmarktliche Massnahme «Mentoring 50plus». Das Programm Mentoring 50plus hilft zwar Erwerbslosen bei der Integration, damit macht man aber den Arbeitsmarkt noch lange nicht attraktiver für Ältere. Auch hier erhärtet sich der Verdacht, die Schreibenden seien von Unlust in der Auseinandersetzung mit diesem Thema getrieben. 

Ob für die 30 Stellen, die das Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt wegen Corona aufstocken musste, auch Personen aus dem Pool der RAV-Stellensuchenden (die Interpellantin benutzte den falschen Terminus Profil statt Pool, doch der Sinn liess sich dem Satz trotzdem entnehmen) berücksichtig worden seien, trieb die Regierung die Arroganz auf die Spitze: «Es gibt kein RAV-Profil. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden.
Zur Antwort der Regierung auf die Interpellation zur Altersdiskriminierung
Zu den Studien der HSLU zum Generationenmanagement: 1. KMU2. Grossunternehmen 

Zur Antwort der Regierung auf die Interpellation zur Altersdiskriminierung
Zu den Studien der HSLU zum Generationenmanagement: 1. KMU, 2. Grossunternehmen 

 

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

You have Successfully Subscribed!