Rechtliche Fragen: Das sollten Sie wissen
STOP ALTERSDISKRIMINIERUNG
RECHT. Schutz vor Altersdiskriminierung
Die Schweiz steht seit längeren in der Kritik, dass die Rechtsordnung nur ungenügend Schutz bietet vor Altersdiskriminierung. Internationale Gremien wie die ILO und OECD haben der Schweiz immer wieder empfohlen, den Schutz vor Altersdiskriminierung zu verstärken. Weiterlesen
- Gutachten Prof. Dr. Kurt Pärli: Rechtlliche Instrumente gegen Altersdiskriminierung im Arbeitsbereich
- Diskriminierung im Schweizerischen Recht – ein Überblick, Christina Hausammann, 2008
- Recht auf Schutz vor Diskriminierung, Bericht Bundesrat, Mai 2016
- Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen, 11 Studien, SKMR, 2015
- Alterung und Beschäftigung, Seco, 2014
- Bericht Menschenrechte im Alter
- Altersdiskriminierung von der Anstellung bis zur Kündigung. Prof. Kurt
- Antidiskriminierungsstelle Deutschland
Arbeitsmarkt. Schutz vor Altersdiskriminierung
Die Alterung der Belegschaften sowie die fortschreitende Digitalisierung zählen zu den grössten Herausforderungen, die die Schweiz wie auch andere Industrieländer in den kommenden Jahren zu bewältigen haben. Die Schweiz braucht für eine starke Wirtschaft einen gut funktionierenden und flexiblen Arbeitsmarkt, der es gleichzeitig allen Menschen ermöglicht bis zum Referenzalter oder falls erwünscht, darüber hinaus zu arbeiten und in Würde zu altern. Weiterlesen
- Seco-Bericht Alterung und Beschäftigungspolitik
- Generationenmanagement, HSLU, 2019, 1 KMU
- Generationenmanagement, HSLU, 2019, 2 Grossunternehmen
- Bestandesaufnahme der arbeitsmarktlichen Massnahmen bei Ü50, Seco 2019
Medienspiegel
2019.10.30 Blick Altershass
Avenir50plus Schweiz anlässlich der Einreichung der Petition gegen Altersdiskriminierung, 50. Sessionsbeginn, 2015 in Bern.
Beginn Arbeitslosigkeit bis Aussteuerung
Zögern Sie nicht bei Fragen, uns zu kontaktieren: Unabhängige und kostenlose Beratungsstelle DE-CH: 041 218 20 33
Bei Kündigung
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei der Kündigung von Älteren
Aus dem Bundesgerichtsurteil vom 12.11.2014 geht hervor, dass bei älteren Arbeitnehmenden der Art und Weise der Kündigung besondere Beachtung zu schenken ist. Die Betroffenen hat namentlich Anspruch darauf, rechtzeitig über die beabsichtigte Kündigung informiert und angehört zu werden. Der Arbeitgeber hat nach Lösungen zu suchen, welche eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses ermöglichen.
Sollte das Ihr Arbeitgeber nicht derart vollzogen haben, besteht ein Klagerecht in erster Instanz bei der kantonalen Schlichtungsbehörde. Sollten sich Arbeitgeber und Betroffene nicht einigen können, ist der nächste Schritt die Klage beim Arbeitsgericht ihres Wohnkantons.
Bundesgerichtsurteil 4A_384/2014 vom 12.11.2014
Krankheit kann Kündigungsfrist verlängern
Wird dem Arbeitnehmenden gekündigt, so schützt ihn das Gesetz während der verbleibenden Kündigungsfrist besonders. Erkrankt der Arbeitnehmende in der Kündigungsfrist, egal ob es durch den Kündigungsschock ausgelöst wurde oder durch eine Grippe, so ruht diese während der Krankheit (Sperrfrist) und faktisch verlängert sich die Kündigungsfrist. So kann es vorkommen, dass ein Tag Krankheit reicht, um einen weiteren Monat Lohnzahlung zu erwirken. Mehrlesen
Verbleib in der Pensionskasse des Arbeitgebers ab Vollendung des 58. Altersjahres
Artikel 47a BVG ist am 1. Januar 2021 im Rahmen der EL-Reform in Kraft getreten. Personen, die im vollendeten 58. Altersjahr ihre Stelle verlieren, haben neu das Recht, ihre berufliche Vorsorge weiterzuführen und können so den Anspruch auf den Rentenbezug behalten. Artikel 47a BVG gilt aufgrund des Verweises in Artikel 49 Absatz 2 BVG auch in der umhüllenden Vorsorge. Wichtig: Sie müssen diesen Anspruch direkt der Pensionskasse melden, die werden von sich aus nicht reagieren.
Achtung: Hat die Weiterführung der Versicherung mehr als zwei Jahre gedauert, so müssen die Versicherungsleistungen in Rentenform bezogen und die Austrittsleistung kann nicht mehr für Wohneigentum zum eigenen Bedarf vorbezogen oder verpfändet werden. Vorbehalten bleiben reglementarische Bestimmungen, die die Ausrichtung der Leistungen nur in Kapitalform vorsehen.
Ob Rente oder Kapitalauszahlung, lassen Sie sich frühzeitig beraten, was in Ihrem Fall von Vorteil ist.
Überweisung des Pensionskassenkapitals auf zwei Konten
Geben Sie der Pensionskasse des alten Arbeitgebers rechtzeitig den Auftrag, die BVG-Gelder auf zwei Freizügigkeitskonten einer Einrichtung zu überweisen oder auf zwei verschiedene Einrichtungen zu verteilen.
Alles über das BVG im Zusammenhang mit Erwerbslosigkeit
Bewerbungspflicht
Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Kündigung besteht die Bewerbungspflicht. Die Arbeitsbemühungen müssen der Arbeitslosenkasse bei der Anmeldung ausgewiesen werden. Ein Unterlassen führt zu Einstelltagen. Jedes RAV handhabt die Anzahl der Bewerbungen anders. Also fragen Sie zur Sicherheit bei Ihrem RAV nach, wie viele Bewerbungen sie pro Monat ausweisen müssen.
Wahl der Arbeitslosenkasse
Betroffenen steht die Wahl zwischen der öffentlichen Kasse und derjenigen von Arbeitnehmerverbänden offen. Aufgrund unserer Erfahrungen empfiehlt sich die Wahl der öffentlichen Kasse. Diese ist zu Bürozeiten erreichbar und erteilt oft kompetentere Auskünfte als die Verbandskassen.
Anspruch auf Arbeitslosentaggeld klären
Regel: Wer während den letzten zwei Jahren während 12 Monaten eine beitragspflichte Beschäftigung ausgeführt hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Mehr unter Artikel 27 Höchstzahl der Taggelder
Ausnahme Arbeit auf Abruf: Bei Personen, die zuvor in einem Arbeitsverhältnis auf Abruf gearbeitet haben, entfällt der Anspruch oft, weil aufgrund von zeitlichen Schwankungen der Einsätze keine Normalarbeitszeit berechnet werden kann. Das, obwohl zuvor Beiträge an die ALV bezahlt wurden. Melden Sie sich trotzdem bei der Arbeitslosenkasse zur Überprüfung.
Ausnahme Krankheit, Wegfall einer IV-Rente, Wiedereinstieg, Scheidung: Wer während der letzten zwei Jahre bei der Anmeldung mehr als ein Jahr, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, krankgeschrieben war, erfüllt den Tatbestand nicht, dass er in den letzten zwei Jahren während 12 Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung ausübte. Aufgrund dieser Tatsache trifft die Beitragsbefreiung zu. Das heisst, Betroffene erhalten zwar Arbeitslosengeld, aber nur während 90 Tagen. In einem solchen Fall ist es wichtig, sofort Anträge beim RAV nach Weiterbildung zu stellen, vorausgesetzt es liegt ein entsprechender Bedarf vor.
Taggeld-Anspruch von Älteren
Das Gesetz sieht für Ältere besondere Taggelder vor. Siehe ALV Artikel 27 Höchstanspruch für 55-Jährige
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt auf dem zuständigen RAV. Beispiel Kanton Aargau Unterlagen, die erforderlich sind
Spätestens ab dem ersten Tag, für den Arbeitlosengeld beansprucht wird.
Bewerbungs- und Standortbestimmungskurs schon während Wartezeit
Versicherte, die eine Wartezeit zu bestehen haben, können während dieser Wartezeit an einem Bewerbungskurs oder an einer Standortbestimmung teilnehmen. Dazu können Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Quelle: Kreisschreiben AVIG C12
Rechtliche Bestimmungen siehe Arbeits Swiss
Siehe auch Kreisschreiben des Seco mit Praxisfällen
Während der Zeit beim RAV
Zögern Sie bei Fragen nicht, uns zu kontaktieren: Unabhängige und kostenlose Beratungsstelle DE-CH: 041 218 20 33
Beraterwechsel
Wer mit dem RAV-Beratenden nicht klar kommt, kann jederzeit schriftlich bei der RAV-Leitung einen begründeten Antrag auf einen Wechsel stellen. In der Regel findet ein Wechsel der Beratenden nach einem Jahr statt. Das ist zum Schutz des Versicherten. Vier Augen sehen mehr als zwei.
Weiterbildung durch das RAV
Standortbestimmungen dienen einerseits der Reflektion des Bisherigen aber auch der optimalen Bündelungen der Fachkompetenzen im Hinblick auf die neue berufliche Herausforderung. Es empfiehlt sich, die Lücken im Kompetenzenprofil in Absprache mit dem RAV-Beratenden unverzüglich über entsprechende Weiterbildungen anzugehen. Oft sagen RAV-Beratende zu Unrecht, dass die ALV nicht für Weiterbildungen zuständig ist. Eine Weiterbildung ist dann indiziert, wenn sie zu einer raschen und nachhaltigen Wiedereingliederung notwendig erscheint.
Anträge auf Weiterbildungen, seien es für kollektive arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) oder individuelle Kurse, können jederzeit bei den RAV-Beratennen schriftlich gestellt werden. Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Siehe dazu AVIG Art. 60. Ablehnende Entscheide von Behörden sind einsprachefähig. Nutzen Sie dieses Recht. Die Arbeitsmarktbehörde muss mit einer schriftlichen einsprachefähigen Verfügung antworten.
Tipp aus der Praxis: Allen Personen über 50, die vorwiegend mit Microsoft Office arbeiten, empfiehlt sich ein ECDL-Zertifikat zu erwerben. Dieses Zertifikat wirkt gegen altersdefizitäre Bilder bei den Arbeitgebern.
Ungewünschte arbeitsmarktliche Massnahmen
Wenn Ihnen Beratende eine arbeitsmarktliche Massnahme (AMM) androhen, die Ihnen im Hinblick auf eine nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht zieldienlich erscheint, warten Sie auf keinen Fall das Zuweisungsschreiben ab. Denn Einsprachen sind nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Gründe Sie mündlich gegen eine beabsichtigte Zuweisung vorbringen können. Gelangen Sie notfalls auch schriftlich damit an die RAV-Leitung.
Rechtliche Bestimmungen finden sich unter Art. 83 AVIG sowie im Kreisschreiben AVIG-AMM A23 – A24.
AVIG-AMM A24 Das ehemalige EVG hat schon mehrmals präzisiert, dass die Teilnahme an einer AMM die Vermittlungsfähigkeit der versicherten Person massgeblich verbessern muss. Ein rein theoretischer Nutzen, der im konkreten Fall die Vermittlungsfähigkeit kaum verbes- sert, ist nicht ausreichend, um die Voraussetzungen von Art. 59 AVIG zu erfüllen (ARV 1985, Nr. 23). Bestehen erhebliche Zweifel, dass die Massnahme in Bezug auf die Ver- mittlungsfähigkeit der versicherten Person den gewünschten Nutzen bringt, kann die Teilnahme verweigert werden.
Spezielle Einarbeitungszuschüsse für Ältere
Das Gesetz sieht einen Rechtsanspruch auf spezielle Einarbeitungszuschüsse (EAZ) für Versicherte ab 50. Altersjahr vor. Unsere Erfahrungen lehren, dass Arbeitgeber darin bedauerlicherweise manchmal den einzigen Anreiz sehen, ältere Jobsuchende einzustellen. Also führen Sie dieses Argument möglichst schon im Voraus auf, entweder im Bewerbungsschreiben oder in einem vorgängigen telefonischen Austausch.
Leider verhält es sich so, dass trotz einheitlicher Gesetzgebung jeder Kanton in der Umsetzung eine andere Praxis kennt. Viele RAV-Beratende informieren Versicherte erst – falls überhaupt – nach einem Jahr über dieses Instrument. Reden Sie rechtzeitig mit Ihrer beratenden Person darüber.
Flyer zu den EAZ, den Sie Arbeitgebern zustellen können
Kurz vor der Aussteuerung
Für alle Versicherten, die bald ihren Anspruch auf Arbeitslosentaggeld verlieren
Überbrückungsrente für Ü60
Ab 2021 gilt, wer im Alter von 60 Jahren ausgesteuert wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anrecht auf eine Überbrückungsrente.
Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Kanton auf der AHV/EL Stelle an, damit man Ihren Anspruch ausrechnen kann. Die Leistung sollte nahtlos erfolgen.
Hier zum Gesetz Zur Verordnung Zuteilung zur Mietzinsregionen
Aussteuerung bis Sozialhilfe
Bleiben Sie beim RAV angemeldet, auch wenn Sie nicht mehr zum Bezug von Arbeitslosentaggeld berechtigt sind. Das RAV muss Sie weiterhin gratis beraten und vermitteln. Im Hinblick auf die Umsetzung des Inländervorranges kann es auch Vorteile in der Vermittlung bringen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass Sie in der Statistik der Stellensuchenden mitgezählt werden.
Falls Ihr Vermögen nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten bis zum vorzeitigen Bezug der AHV ausreicht, melden Sie sich rechtzeitig bei der Sozialhilfe Ihrer Wohngemeinde an.
Bei der Sozialhilfe gilt der Zwang zur Frühpensionierung zwei Jahre vor dem AHV-Referenzalter. Je nach Vermögenslage (100 000 CHF Alleinstehende, Ehepaare 200 000 CHF) berechtigt dies zum Bezug von Ergänzungsleistungen.
Der Bezug der Freizügigkeitsgelder ist ab dem 60. Altersjahr möglich (erkundigen Sie sich bei Ihrer Pensionkasse).
Die Berechtigung für kantonale Prämienverbilligungen für Krankenkassenbeiträge kann bei den AHV-Zweigestellen abgeklärt werden.
Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, das lindert Zukunftsängste: Unabhängige und kostenlose Beratungsstelle DE-CH: 041 218 20 33
Beginn Sozialhilfe bis Frühpensionierung
Bei Fragen und Unklarheiten, zögern Sie nicht uns anzurufen: Unabhängige und kostenlose Beratungsstelle DE-CH: 041 218 20 33
Allgemeines
Die Sozialhilfe wurde in einer Schönwetterperiode als vorübergehende wirtschaftliche Sozialhilfe konzipiert mit einem Anreizsystem, das auf Menschen ausgerichtet war, denen zu einem Teil das Arbeiten nicht als Notwendigkeit erscheint. Heute sind davon immer mehr Menschen betroffen, die arbeiten wollen und gerne arbeiten, die der Arbeitsmarkt aber nicht mehr will. Sie sehen sich gezwungen, mit diesen geringen Beiträgen über längere Zeit zu leben. Selbstverständlich bringen wir das als Verband politisch auf den Tisch und fordern lebensphasen- bzw. generationenbezogene höhere Leistungen. Zu deren Realisierung liegt ein langer Weg vor uns, der nur erfolgreich wird, wenn sich Betroffene zusammenschliessen und gemeinsam für ihre Rechte einstehen. Vorläufig bleibt uns nur, Sie über die aktuell geltende Lage zu informieren.
Sozialhilfe kantonal geregelt
Die Sozialhilfe ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich in den kantonalen Sozialhilfe-Gesetzen geregelt. Fortschrittliche Kantone haben sich dem Regelwerk der SKOS verpflichtet. Es gibt aber auch Kantone, die im Grundsatz dieses Regelwerk übernehmen, aber mit einem gekürzten Grundbedarf für die Lebenshaltungskosten der unterschiedlichen Anspruchsgruppen. Wo ein kantonales Sozialhilfegesetz sich nicht ausschliesslich nach den SKOS-Richtlinien richtet, liegen die Entscheide bei den einzelnen Gemeinden, die insbesondere die Integrationszulagen sehr unterschiedlich handhaben.
Ab wann kann ich Sozialhilfe beantragen
Da die Regelungen unterschiedlich sind, verweisen wir hier auf die Auskünfte der jeweiligen Sozialgemeinden. Scheuen Sie sich nicht, dort anzurufen und rechtzeitig nachzufragen. Der Kanton Zürich hat ein verständliches Handbuch ausgearbeitet, das auch für alle Kantone Geltung hat, die sich den SKOS-Richtlinien verpflichtet haben.
Handbuch Kanton Zürich zu SKOS-Richtlinien
Sanktionen in der Sozialhilfe
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein kommunaler Sozialdienst als disziplinarische Massnahme die Sozialhilfe in welchem Umfang kürzen darf, ist und bleibt teilweise umstritten. Mehr darüber finden Sie auf der Informationsplattform Human-Rights.
Informationsplattform Human Rights
Mietzinsobergrenze wird auf Gemeindeebene festgelegt
Bei einer Neuanmeldung werden Gesuchstellende, die einen Mietzins aufweisen, der über der Mietzinsobergrenze des Reglementes der Sozialgemeinde liegt angehalten, eine günstigere Wohnung zu suchen, die sich im Rahmen der Mietzinsobergrenze bewegt. Der höhere Mietzins wird von der Gemeinde übernommen bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Einige Gemeinden verhalten sich gegenüber Älteren grosszügig und übernehmen von sich aus die Kosten für den höheren Mietzins. Das im Interesse der Integration und im Hinblick auf die Ergänzungsleistungen, die eine höhere Mietzinsobergrenze kennen.
Die SKOS-Richtlinien sagen dazu: Lebt eine Sozialhilfe beziehende Person in einer Wohnung, die das kommunale Mietzinsmaximum überschreitet, so muss die Situation gemäss den SKOS-Richtlinien im Einzelfall genau geprüft werden, bevor der Umzug in eine günstigere Wohnung verlangt wird. Bei einem Entscheid sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: Die Grösse und die Zusammensetzung der Familie, eine allfällige Verwurzelung an einem bestimmten Ort, das Alter und die Gesundheit der betroffenen Personen sowie der Grad ihrer sozialen Integration (SKOS Richtlinien, Kapitel B3).
Entscheid Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 3. Abteilung VB.2010.00429
Sobald die Behörden die Mehrkosten der Miete nicht mehr übernehmen, muss der Beschluss dem Betroffenen in einem einsprachefähigen Entscheid zugestellt werden. Dieser kann im Rahmen der Einsprachefrist angefochten werden. Für den Fall einer Einsprache kann wichtig sein, dass Betroffene ihre erfolglosen Suchbemühungen einer günstigeren Wohnung nachweisen können.
Darf in der Sozialhilfe gespart werden; Ja, sagt das Kantonsgericht Zürich. Zum Entscheid
Frühpensionierung in der Sozialhilfe
Wer Sozialhilfe bezieht, wird automatisch zwei Jahre vor dem AHV-Referenzalter zwangspensioniert.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt, frühestens ab dem 60. Altersjahr, kann das BVG bei der Freizügigkeitsstiftung herausgelöst werden. Wer das Vermögen auf zwei Konten hat, kann vorerst das eine Konto herauslösen und in der nächsten Steuerperiode das zweite. Das ist darum von Vorteil, weil das BVG-Geld als Vermögen versteuert werden muss. Ab einer Auszahlung von 5000 Franken erfolgt automatisch eine Meldung an die Steuerbehörden. Das Geld darf von der Sozialhilfe nicht belangt werden für allfällige Rückzahlungen von bezogenen Sozialhilfegeldern.
Lebenunterhalt nach der Pensionierung
Wieviel (AHV-, PK-Rente und Vermögen) darf ich, nach der Früh- oder ordentlichen Pensionierung, für den Lebensunterhalt verwenden, um einen späteren Bezug von Ergänzungsleistungen ohne Einbussen zu erhalten.
Bemessung des Lebensunterhaltes vor dem EL-Bezug (Lebenspauschale der EL, die aktuell gewährt wird, mal dem untenstehenden Faktor).
alleinstehend ohne Kinder Faktor 3,2
Ehepaar ohne Kinder Faktor 5,3
zuzüglich Vermögensrückgang 1/10 pro Jahr
Mehr darüber siehe: Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (WEL)
Weitere Informationen zu Ergänzungsleistungen und häufig gestellten Fragen
Rechtsgrundlagen
SKOS Richtlinien
Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes
Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes
Beratungshilfe
Unabhängige und kostenlose Beratungsstelle Avenir50plus Schweiz DE-CH: 041 218 20 33
Montag bis Donnerstag 9.00 bis 17.00 Uhr
Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht: 043 540 50 41
Montag 11.00 bis 14.00 Uhr
Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr
Sozialhilfeberatung