Hotline Gratisberatung MO - DO zu Geschäftszeiten: 041 218 20 33

Lieber spät als nie. Die Verbände SKOS und SVEB lancieren eine Weiterbildungsoffensive für Menschen in der Sozialhilfe. In erster Linie sollen die Grundkompetenzen geschult werden, die als Voraussetzung gelten für eine Berufsausbildung. Im Fokus dieser Anstrengungen sind in erster Linie jüngere Migranten und Flüchtlinge, auch wenn dies nicht explizit formuliert wird. Das an sich unbestrittene Anliegen kann das Blut von Menschen, die nach einem erfolgreichen Berufsleben in den Fängen der Sozialhilfe landen, oder ausgesteuert von ihrem Altersvermögen zehren, ganz schön in Wallung bringen!

Diesen erfahrenden Berufsleuten müssen oft tatenlos zuzusehen, wie ihre Arbeitsmarktfähigkeit schwindet, weil ihnen fachspezifische Weiter- bzw. Umschulungen oder Berufsverbandsbeiträge von der Sozialhilfe vorenthalten werden. Geld für Vernetzung oder Business-Look steht erst gar nicht zur Diskussion. Geht ein Laptop oder ein Mobile defekt, so müssen die Neuanschaffungen vom Munde abgespart oder bei Stiftungen erbettelt werden. Kürzlich entgegnete die SKOS-Rechtsberatung gegenüber Avenir50plus, dass sich ja bereits für 100 Franken gute PC-Geräte auf dem Markt kaufen liessen! Wer das locker daher sagt, hat ausgeblendet, dass heute bereits ein neues Office-Programm 140 Franken kostet. Und wer dessen unkundig ist, kann die Integration sowieso vergessen.

Beiträge an eine Zweitausbildung oder Umschulung können zwar gemäss Abschnitt H.6 der SKOS-Richtlinien geleistet werden, wenn damit die Vermittlungsfähigkeit der betroffenen Person steigt. Von solchen Leistungen können Ältere nur träumen. In dieser Hinsicht sind sich die sogenannten Sozialfachleute einig: Keinen Franken für diejenigen, die der Markt nicht mehr will. Trotzdem verlangen immer noch viele Gemeinden von über 60-Jährigen, dass sie ihre Bewerbungen der Sozialbehörde als Beweis ihrer Bemühungen abliefern!

Ein bildungsfeindlicher Wind gegenüber Älteren weht bereits auf Stufe RAV: Das zeigt u.a. eine aktuelle Antwort eines Stadt-Zürcher RAV auf einen Antrag eines Versicherten. Kurz vor der Aussteuerung beantragte dieser den SVEB-1 Kurs in der Hoffnung, dieser befähige ihn, mittels seiner hohen Sprachkompetenzen Flüchtlinge zu unterrichten und somit die Arbeitslosigkeit zumindest nach der Aussteuerung zu vermeiden. Die Ablehnung war so unmissverständlich wie unkorrekt: «Der beantragte Kurs gilt seit vielen Jahren als berufs- und betriebliche Grundausbildung. Nach Gesetz und Rechtsprechung ist die Grundausbildung nicht Sache der Arbeitslosenversicherung.»

Erfolgt die gut gemeinte Bildungsoffensive wie so vieles nicht zu spät? Ist ein guter Bildungsrucksack heute ein Garant für einen Job angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt? Die Analyse von Ivo Willimann, Dozent Hochschule Luzern, zur Gefährdung der Arbeitsplätze durch die Digitalisierung, zeigt ein eher düsteres Bild: Rund 65 Prozent der Arbeitsplätze von Personen mit Berufsbildung sind in den nächsten 15 Jahren gefährdet, 47 Prozent derjenigen mit tertiärer Ausbildung. Nach Willimann, der die Oxford Studie auf die Bildungslandschaft der Schweiz heruntergebrochen hat, trifft es vor allem die Bildungsmittelschicht. Sollte ihm die Zukunft recht geben, wäre die Berufsbildung an sich kein Garant mehr für einen Job im digitalen Zeitalter. Und trotzdem unterstützen wir jegliche Weiterbildungsbestrebungen für Jüngere und Ältere.

Denjenigen, die der Arbeitsmarkt aber definitiv nicht mehr will, soll man spätestens ab 55 den Gang auf das Sozialamt ersparen, sei es in Form eines Grundeinkommens oder mittels einer Form der Ergänzungsleistungen.
Medienmitteilung SKOS
Offener Brief Avenir50plus

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

You have Successfully Subscribed!