Avenir50plus Schweiz hat sich in einem Schreiben an die Bundesrätin kritisch zur gängigen Praxis der Krankenversicherer geäußert, sich in die Medikation von Versicherten einzumischen. Um zusätzlichen Druck aufzubauen, wenden sich diese Versicherer auch an die IV-Stellen mit der Bitte, ihrerseits Einfluss zu nehmen.
Das Besondere daran: Im Gegensatz zu den Krankenversicherern wird das Recht der IV, auf die Medikation Einfluss zu nehmen, durch Bundesgerichtsentscheide gestützt. Unter dem Deckmantel der Schadenminderungspflicht wird den behandelnden Ärztinnen und Ärzten die Deutungshoheit über Krankheitsbilder entzogen – und diese einer chemisch-pharmazeutisch geprägten Interpretation übergeordnet.
Die implizite Drohung zur Medikation, die struktureller Gewalt gleichkommt, wirkt auf viele Betroffene traumatisierend und schwächt ihre ohnehin eingeschränkten Ressourcen zusätzlich.
Von Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesrätin, hätten wir erwartet, dass Sie den Schutz der Versicherten höher gewichten als die Interessen der Pharma-Lobby. Antwort Bundesrätin Baume Schneider