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ÜB für alle bis zum ordentlichen Pensionsalter!

ÜB für alle bis zum ordentlichen Pensionsalter!

Stand 4. März: Nach dem Ständerat hat am 4. März 2020 auch der Nationalrat über die Vorlage befunden. Geht es nach dem Nationalrat, kommen alle Ausgesteuerten im Alter von 60 Jahren in den Genuss der Überbrückungsrente (ÜB), nicht nur diejenigen, die im 60. Altersjahr ausgesteuert werden. Somit profitieren auch all diejenigen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgesteuert wurden. Zu hoffen bleibt, dass der Ständerat in der Differenzbereinigung darauf umschwenkt. Allerdings will der Nationalrat die ÜB nur denjenigen bis zum ordentlichen Rentenalter gewähren, die glaubhaft darlegen können, dass sie danach nicht Ergänzungsleistungen (EL) beanspruchen. Alle anderen will man zur Frühpensionierung zwingen, wodurch ihre AHV-Leistungen um 13.6 Prozent gekürzt würden.
Aus zweierlei Gründen muss dies unbedingt verhindert werden: Es gibt immer wieder ältere Erwerbslose, die im Alter der Pensionierung das Land verlassen möchten, um am Ort ihrer Träume günstig einen Teil des Alters zu verbringen. Mit einer gekürzten AVH-Rente ist dieser Traum ausgeträumt. Oder aber Pensionierte erhalten die Chance, nochmals in Teilzeit durchzustarten. Mit einer gekürzten AHV-Rente, ergänzt durch einen hohen Anteil an EL, bietet es Betroffenen keinerlei Anreiz zur Arbeit, denn der Freibetrag bei der EL liegt bei 1000 Franken. Indem man die Habenichte zur Frühpensionierung und zum Bezug der ordentlichen EL zwingt, spart die öffentliche Hand keinen Rappen.

Nicht übernommen wurden – im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates – Beiträge an die Pensionskassen. Lediglich der Anteil der Verwaltungskosten soll angerechnet werden. Für die Betroffenen heisst es, sie gehen mit viel weniger Geld in Rente. Die Leistungen wurden neu auf die Höhe der ordentlichen Leistungen der Ergänzungsleistungen heruntergestuft. Analog der ordentlichen EL-Leistungen werden die Krankenkassenbeiträge sowie die Leistungen der Krankenkosten übernommen. Die Vermögensobergrenze wurde ebenfalls heruntergesetzt auf 50 000 Franken für Alleinstehende und 100 000 Franken für Ehepaare, die Vermögensgrenze selbst auf 30 000 Franken, für Alleinstehende und 50 000 Franken für Ehepaare.

Was davon umgesetzt wird, zeigt sich erst nach dem Differenzbereinigungsverfahren zwischen National- und Ständerat. Der Fahrplan zeigt, dass dies noch in der März-Session geschieht. Danach erfolgt die Frist für das Referendum. Die Kompetenz, das Datum der Inkrafttretung festzusetzen liegt beim Bundesrat. Wahrscheinlich erfolgt diese am 1.1.2021.

Der Link auf die Nationalratsdebatte mit allen einzelnen Voten und Anträgen 

SRF neb de Lüt: Lustiges Experiment, vor allem PR für das Business von Star-Hotelier Wyrsch

SRF neb de Lüt: Lustiges Experiment, vor allem PR für das Business von Star-Hotelier Wyrsch

(HJ) Wäre es einfach ein Experiment, das Hotel zum Glück der 4-teiligen SRF-Serie be de Lüt, man könnte darüber lächeln und sich sogar vorstellen, es selbst ausprobieren zu wollen an diesem idyllischen Ort im Engadin. Star Hotelier Ernst Wyrsch meint es aber laut Blick total ernst. Er will Langzeitarbeitslose, darunter auch ältere top ausgebildete Ausgesteuerte wie Biologinnen, zu Kellnern, Köchen und Rezeptionisten ausbilden. Und gleich fordert er auch Ausbildungskonzepte, an denen Leute wie er sich weiter bereichern können. Würde Herr Wyrsch und mit ihm die SRF-Crew, die Statistik der Stellensuchenden des Seco vom Dezember 2019 konsultieren, würde sich ihnen folgendes Bild zeigen: Zu den drei Spitzenreitern unter den erwerbslosen Berufsgruppen gehören mit 21 895 Stellensuchenden das Baugewerbe, gefolgt vom kaufmännischen Gewerbe mit 21 678 Stellensuchenden vor dem Gastgewerbe mit 21 635 Stellensuchenden. Eigentlich verfügt das Gastgewerbe bereits über genügend in der Schweiz wohnhafte Erwerbslose, die keine Chance erhalten. Warum wohl? Weil man sie als zu teuer erachtet im Vergleich zu den neu Eingewanderten. Auch 2019 weist die Schweiz ein Einwanderungssaldo von 55 017 Personen auf, was in etwa der Einwohnerzahl der Stadt Biel entspricht. Zu den Top-Einwanderungsbranchen gehören nicht etwa die gefragten Berufe im Bereich von Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften, sondern das Gastgewerbe! Es soll Herr Wyrsch unbenommen sein, sein PR-Rad weiterzudrehen, wem solche Gratis PR aber nicht verziehen werden kann, ist dem gebührenpflichtigen Staatsfernsehen SRF, dass doch für mehr Objektivität in solchen Fragen stehen müsste.

 

 

 

 

 

 

Reform Ergänzungsleistungen tritt 2021 in Kraft

Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung Ende Januar 2020 beschlossen und die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Verordnung zur Kenntnis genommen (Stellungnahme Avenir50plus). Leider bringt auch die Verordnung keine klaren Verhältnisse in Bezug auf den Vermögensverzehr der vorangehenden zehn Jahren vor der Inanspruchnahme von EL-Leistungen. Vorerst die wichtigsten Massnahmen aus Sicht der Erwerbslosen: 

Positiv

  • Anhebung der Mietzinsobergrenze 
  • Erwerbslose können das Pensionskassenguthaben ab vollendetem Alter 58 im Falle von Arbeitslosigkeit in der Pensionskasse belassen (Art. 47a) und sind somit im Referenzalter zum Bezug einer Rente berechtigt, wenngleich diese aufgrund der ausgefallenen PK-Beiträge während der Arbeitslosigkeit sehr viel tiefer ausfällt. In vielen Fällen wird der Kapitalbezug trotzdem lukrativer bleiben. Den Kassen wird es freigestellt, diese Bestimmung auszudehnen bis zum Alter 55 Jahren. 

Negativ

  • BezügerInnen, die in Wohngemeinschaften wohnen, erhalten weniger Mietkosten.
    Viele bisherige BezügerInnen müssen somit ihre WGs verlassen und in Einzelwohnungen umziehen. Das führt nicht nur zu Mehrkosten bei den EL, es handelt sich auch um eine Massnahme, die Isolation fördert statt verhindert. 
  • Anpassung der Krankenversicherungsprämie an tatsächliche Prämienkosten

Der Anreiz, die günstigste KK-Prämien zu suchen, geht somit verloren. Das verbunden mit einem höheren Verwaltungsaufwand. 

Avenir50plus Schweiz sowie der SGB haben sich im Rahmen der Vernehmlassung dafür eingesetzt, dass die Verordnung Klarheit bringt bezüglich der Bestimmung Art. 17d Ziff. 6 der Verordnung, wonach – Ausgaben für den gewohnten Lebensunterhalt der versicherten Person während der Jahre vor dem Bezug der jährlichen Ergänzungsleistungen, nicht als Vermögensverzehr angerechnet werden – klarer umschrieben wird. Den Betroffenen bringt diese Vorgabe eine gewaltige Rechtsunsicherheit bezogen auf ihren Vermögensverzehr während der Zeit der Arbeitslosigkeit, denn was genau unter Lebensunterhalt fällt, kann von den Kantonen in der Folge willkürlich interpretiert werden. Es macht irgendwie den Anschein, dass man diese Formulierung bewusst so gewählt hat, weil man weiss, dass sie rechtlichen Kriterien nicht zu genügen vermag, gleichwohl aber Erwerbslose abschreckt, ihr eigenes Vermögen nach Gutdünken zu verwenden. Die Kleinen drücken, den Hausbesitzer im Gegenzug Geschenke in die Hand drücken, indem Liegenschaften, die selbst bewohnt werden, nicht dem Reinvermögen angerechnet werden, passt nicht zu einem von der SP geführten Departement. 

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Burnout: Beamtin verklagte mit Erfolg ihren Arbeitgeber

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Die Zahl der Arbeitsausfälle aufgrund von psychischen Erkrankungen nimmt dramatisch zu. Das zeigen bisher unveröffentlichte Statistiken von führenden Versicherungsgesellschaften, schreibt die NZZ am Sonntag vom 11.1.2020. Umso erfreulicher ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtes. Eine Beamtin machte den Staat für ihr Burnout vor Gericht verantwortlich und hat Recht bekommen, wie es in der LZ vom 25.1.2020 nachzulesen gilt.