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Mit dem Ziel, den Langzeitbezug in der Sozialhilfe zu verringern, entwickelte die Berner Fachhochschule den Beratungsansatz «Richtungswechsel». Die SKOS bietet nun Schulungen an. Kosmetik statt wirksamer Richtungswechsel sagt Avenir50plus Schweiz. Und so geht’s:
 
(HJ) Der Langzeitbezug in der Sozialhilfe ist ein grosses Problem sowohl für Betroffene wie auch für die Gesellschaft. Wer Alleinstehend im fortgeschrittenen Alter mit rund 1’000 Franken zuzüglich Miete und Krankenkasse den Lebensunterhalt bestreiten muss, dessen Psyche ist spätestens nach einem Jahr angeschlagen. Weder reicht das Geld für einen Laptop, oder Druckerpatronen noch für die Pflege eines Netzwerkes oder eines Besuchs beim Friseur. Am Mittagstisch der Kirchen, wohlverstanden eine gute Institution, lernt man keine Menschen kennen, die einem bei der Integration ins Berufsleben helfen. Der Frust über diese Desintegration frisst sich immer tiefer in die Seelen der Betroffenen. Eine Fitnessspritze angeboten von netten Sozialarbeitenden schadet mit Sicherheit nicht, dient aber mehr der Jobbereicherung der Sozialarbeitenden als der Problemlösung, denn ohne Geld läuft in unserer Gesellschaft nichts. Wer als Betroffener im Anschluss an das Visionen-Setting der Sozialhilfe kein Geld für Weiterbildung oder die Pflege von Hobbies erhält, der wird vom Frust bald wieder heimgesucht.  
 
Zieldienlicher als Visionen-Settings wäre die Garantie von Lebensbedingungen, die gar nicht erst zum Verlust von Visionen führen. Würde allein die Invalidenversicherung mehr Verantwortung bei ihren Abklärungen wahrnehmen, wären viele gar nicht erst auf Sozialhilfe angewiesen. Ferner ist der Abbau des Vermögens bis auf 4000 Franken (in gewissen Kantonen noch tiefer), der erst zum Bezug von Sozialhilfe berechtigt ein Grund dafür, dass man sich beim Bezug von Sozialhilfe nichts mehr zur Ressourcenstärkung leisten kann. Gerade für Ältere ist das ein Grund, der Verzweiflung hervorruft, denn das bedeutet, dass sie ohne Rücklagen ins AHV-Alter hineinrutschen. Für Anspruchsberechtigte über 50 fordert Avenir50plus: Die Vermögensobergrenze soll jener des Freibetrags bei den Ergänzungsleistungen (EL) angeglichen werden, der bei 30’000 Franken liegt. Ferner sollen sich die Leistungen von Langzeitbeziehenden der Sozialhilfe jenen der EL angleichen. Erinnert sei daran, dass die Leistungsgestaltung der Sozialhilfe in der wirtschaftlichen Schönwetterperiode extra tief gestaltet wurde, damit der Anreiz um Arbeiten gegeben ist. Älteren fehlt es nicht an Motivation zum Arbeiten, sondern an Arbeitgebern, die ihnen trotz höheren Sozialnebenkosten nochmals eine Chance geben.

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

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