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Nach fünf Jahren Leerlauf bei den Konferenzen Alter und Arbeitsmarkt macht der Bundesrat erstmals Zugeständnisse an die älteren Erwerbslosen.
Ab 40 Jahren werden Standortbestimmungen gratis gewährt, die Beratung der älteren Stellensuchenden soll intensiviert werden, ab 60 stehen auch Ausgesteuerten arbeitsmarktliche Massnahmen zur Verfügung und diejenigen, die nach 60 ausgesteuert werden, erhalten eine Überbrückungsrente, die sich am Vermögen orientiert (Einzelpersonen 100 000.-, Ehepaare 200 000.-). Wer Eigentum besitzt wird privilegiert, denn dieses Vermögen wird nicht angerechnet im Gegensatz zu den Ersparnissen derjenigen, die es nie zu Eigentum gebracht haben, weil ihre Löhne nur fürs Nötigste ausreichten. Der Schachzug des Bundesrates spricht eine klare Sprache: Beruhigung der Mittelschicht, um die Personenfreizügigkeit nicht zu gefährden und die Wahlen derjenigen im Herbst zu sichern, die die letzten vier Jahre nichts für die Reduktion der Ängste der Älteren getan haben.

Die Forderung der SKOS «Keine Aussteuerung 55plus» wird damit nur teilweise erfüllt, denn sie forderte eine Absicherung bereits für jene, die mit 55 Jahren ihre Stelle verlieren. Gegen Gratis-Standortbestimmungen ab 40 Jahren ist an sich nichts einzuwenden, doch Beratung alleine führt noch nicht zu einem flexiblen offenen Arbeitsmarkt mit Jobs und Quereinsteigermodellen für Ältere oder einen Zugang zu Stipendien. Damit die Massnahmen, die an sich in die richtige Richtung zielen nicht zum Bumerang werden, in dem man ältere Mitarbeitende noch früher durch jüngere und billigere ersetzt, benötigt es dringend einen gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung, wie das eine angekündigte Volksinitiative fordert.
Laut 20 Minuten reagierte SVP-Nationalrat Grüter kritisch darauf, dass der Bund den Flüchtlingen 12 000 Franken Arbeitszuschüsse bezahlt um diese schneller in Arbeit zu bringen. Die hohen Beiträge stünden im Missverhältnis zu dem, was der Staat für die eigenen Bürger auszugeben bereit sei. Derzeit würden monatlich rund 4000 Erwerbslose über 50 ausgesteuert. Aber Herr Grüter, wenn schon Zahlen, dann richtig. Im Monat Februar waren es insgesamt rund 2562 Austeuerte schweizweit, davon wahrscheinlich ein Drittel über 50. Immer noch genug. Zudem gewährt die Arbeitslosenversicherung auch Älteren Einarbeitungszuschüsse bis zu einem Jahr. Bei einem Lohn von 5000 Franken wären das im ersten halben Jahr bereits 18 000 Franken und im zweiten je nach Situation nochmals 12 000 Franken. Doch auch das bringt vielen Älteren keinen Job, weil die Altersfeindlichkeit auf dem Arbeitsmarkt gross ist. Und trotzdem hat sich Nationalrat Grüter gegen ein Altersdiskriminierungsgesetz ausgesprochen. Warum wohl: Stimmungsmache bei den Älteren sichert alleweil den National- oder Ständeratssitzung.
Faktenblatt des Bundesrates mit Massnahmen
2019.05.15 NZZ Über 58-Jährige sollen nicht mehr ausgesteuert werden

2019.05.15 20 Minuten Bund zahlt Flüchtlingen 12 000 Franken

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

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