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Der Luzerner Kantonsrat und die Regierung werden gebeten, Kostenvoranschläge bei Zahnbehandlungen erst ab minimal 3000 Franken im Rahmen der Ergänzungsleistungen einzufordern. Gleichzeitig soll die Regierung Auskunft darüber erteilen, wie hoch die Kosten an den Kantonszahnarzt ausfallen. 

Würdelose Bittstellung von Älteren beim Kantonszahnarzt
Wer im Kanton Luzern von Ergänzungsleistungen lebt – das sind u. a. viele Frauen, die Kinder grosszogen und/oder geschieden sind – hat mit Vorteil keine Probleme mit den Zähnen. Ist dem nicht so, kann es schnell an die Würde gehen. Ab 600 Franken geht nichts ohne detaillierten Kostenvoranschlag, Röntgenbildern und Formularen, die dem Amt eingereicht werden müssen. Das Amt stellt die Unterlagen dann zur Begutachtung dem Kantonszahnarzt im Seetal zu. Je nach Offerte werden die Ergänzungsleistungsbeziehenden ins Seetal zitiert, wo sie ihr Gebiss dem Kantonszahnarzt feilhalten müssen. Feilhalten triftt es, denn in der Regel müssen sich die Patienten anhören, dass es noch billigere Lösungen gäbe und/oder es zumutbar sei, mit Zahnlücken herumzulaufen. Viel Leid, das sich bei Älteren da abspielt nach solchen Canossagängen.          Weiterlesen zur Petition 

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

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