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Wer arbeitslos ist oder war, muss im Alter oft von Ergänzungsleistungen leben. Am 14. März 2018 berät der Nationalrat als Zweitrat das Gesetz der Ergänzungsleistungen (EL. 16. 065). Nebst geringfügigen Verbesserungen dominieren kurzsichtige Sparvorschläge.

Vermögensgrenze nach unten gedrückt
Zum Bezug von EL ist heute berechtigt, wer alleinstehend weniger als 37 500 Vermögen aufweist und dessen Ausgaben die Einnahmen überschreiten. Das Ausgabenlimit für den allgemeinen Lebensbedarf beträgt 19 290 Franken. Die höchstanrechenbare Miete liegt seit über 20 Jahren bei 13 200 Franken. Geht es nach dem Bundesrat, soll die Vermögensgrenze auf 30 000 Franken heruntergesetzt werden, die Kommissionsmehrheit will sie sogar auf 25 000 Franken herunterdrücken.

Vermögensverzicht bei Kapitalvorbezug
Neu liegt ein Vermögensverzicht vor, wer pro Jahr mehr als 10 Prozent des Vermögens verbraucht. Eine Minderheit will dies auf zehn Jahre vor Beginn des Rentenanspruchs ausdehnen. Diese Kontrollbestimmung kommt einem totalen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gleich und trifft vor allem die unteren EinkommensbezügerInnen.

Leichte Erhöhung der Mietzinsobergrenzen
Einzig die Mietzinsobergrenzen sollen erhöht werden. Nach dem Vorschlag des Ständerates sollen die Höchstmieten für Alleinstehende in der Region 1 auf 16 440 Franken hinausgesetzt werden, für die Region 2 auf 15 900 Franken und für die Region 3 auf 14 520 Franken. Einer Minderheit der Kommission sind auch diese zu tief angesetzt, während eine weitere Minderheit diese Beiträge als zu hoch erachtet.

Aus der Traum mit der Alters-WG
Bezüglich Wohnen in einer Gemeinschaft, sieht die Revision eine erkleckliche Verschlechterung vor. Unter aktuellem Recht darf jemand, der in einer WG wohnt, den vollen Betrag beanspruchen, vorausgesetzt er entspricht der Hälfte des Mietzinses. Neu sollen die Mieten gleich jenen bei der Sozialhilfe, für Zwei-Personenhaushalte nur noch rund 3 600 Franken Mehrkosten betragen dürfen. Das macht das Wohnen in der Gemeinschaft nicht mehr attraktiv. Die geplanten Einsparungen zielen in die falsche Richtung und könnten sich sogar kontraproduktiv auswirken. Das Wohnen in der Gemeinschaft fördert erwiesenermassen die Gesundheit, während das Alleinwohnen Vereinsamung und Krankheit Vorschub leisten.

Kapitalbezüger werden bestraft
Wer sich aufgrund von Erwerbslosigkeit zum Kapitalbezug der Pensionskassengelder gezwungen sieht, um damit eine Soloselbständigkeit zu finanzieren, soll beim Bezug von Ergänzungsleistungen mit einem Abzug von 10 Prozent bestraft werden. Das ist absurd, denn Erwerbslose gehen diesen Weg in der Regel nicht freiwillig. Mit dieser Art von Überbrückung, die auch oft zu kleineren Verdiensten führt, ersparen die Soloselbständigen den Gemeinden die Sozialhilfegelder und sich selbst teure Arztbehandlungen.

Kontraproduktive Einsparungen bei Krankenkassenprämien
Unter geltendem Recht erhalten EL-Beziehende eine Durchschnittspauschale für die Bezahlung der Krankenkassenbeiträge. Wer eine günstige Variante wählt, vermochte mit dem Restbetrag – die Differenz zur Durchschnittsprämie – gerade noch eine günstige Alternativversicherung zu berappen, die u.a. für Haushaltshilfe, Brillen und dergleichen aufkommt. Neu soll den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt werden, nur noch die tatsächliche Prämie auszurichten. In der Praxis wird es zur Folge haben, dass die Betroffenen wieder zu höheren Grundversicherungsmodellen wechseln. Somit würden mögliche Einsparungen entfallen. Kündigen die Betroffenen vor diesem Hintergrund ihre Alternativversicherungen, so fallen den Kantonen im Alter die gesamten Kosten für Haushaltshilfe, Brillen, Krankentransporte usw. anheim. Dieser kurzsichtige Sparvorschlag wird die Kantone im Endeffekt teurer zu stehen kommen.

Hier zur EL-Fahne mit den Anträgen.
Anträge für Nationalratsdebatte vom 14. März 2018
Schreiben Sie den Nationalräten vor der Debatte unbedingt Ihre Meinung. Respektvolle Beiträge werden eher gelesen als Wutbürgerbeiträge.

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

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