Medienmitteilung: Die älteren Jobsuchenden werden in der Schweiz weiterhin täglich aufgrund ihres Alters diskriminiert. Das bestätigen sowohl Betroffene wie auch Arbeitsmarktbehörden und Arbeitgebende (Studie HSLU zum Generationenmanagement). Avenir50plus Schweiz, der Verband der älteren Erwerbslosen, beauftragte vor diesem Hintergrund Prof. Kurt Pärli von der juristischen Fakultät Basel mit einem Rechtsgutachten. Die Rechtsschrift, die nun vorliegt, schafft einen profunden Überblick über den Arbeitsmarkt 50plus, plädiert u.a. auch für einen gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung.
Keine Überbrückungsrente ohne gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung
Die Schaffung einer Überbrückungsrente, wie sie am 12. Dezember 2019 auf der Traktandenliste des Ständerates steht, wird nur dann nicht zum Bumerang, wenn begleitend ein gesetzlicher Schutz vor Altersdiskriminierung gewährt wird. Ähnliches trifft auch auf die Forderung nach einem erweiterten Kündigungsschutz und weiteren Massnahmen zu. Zur Medienmitteilung
Rechtsgutachten Prof. Dr. Kurt Pärli
Artikel NZZ vom 30.11.2019 Volksinitiative Schutz vor Diskriminierung von Jung und Alt