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In einem offenen Brief vom 6. Juli 2020  an die Behörden forderte Avenir50plus Schweiz, dass Mehrausgaben aufgrund der Maskenpflicht von den Sozialwerken abgegolten werden. 20 Minuten aber auch der Tagesanzeiger haben das Anliegen aufgenommen. Die Antwort der Sozialdirektorenkonferenz und des BSV lassen Zuversicht aufkommen. Doch ob die Ausführungsstellen die Meinung der Aufsichtsbehörden auch umsetzen, ist zumindest auf Ebene Ergänzungsleistungen ungewiss. So erkundigte sich Avenir50plus gestützt auf den Blick-Artikel vom 29.7 bei der AHV-Ausgleichsstelle des Kantons Luzern nach der Handhabung. Gemäss Auskunft bestehe in diesem Bereich eine Holschuld (!) der Kunden. Die Ausgleichskasse habe auf der Webseite vermerkt, dass EL-Beziehende einen Höchstbeitrag von 30 Franken pro Jahr einfordern können, vorausgesetzt die EL-Beziehenden würden die Masken für Arztbesuche oder Arbeitswege benötigen. Einerseits wird auf diese Weise nur ein kleiner Teil der Zusatzkosten abgegolten, die den Betroffenen aufgrund der Maskenpflicht erwachsen, anderseits ist es eine Tatsache, dass viele Betroffene im Alter 70plus über keinen Internetzugang verfügen und somit leer ausgehen. 
Bittet berichtet uns von der Praxis in Euren Kantonen. 

Zu hoffen bleibt, dass dieser Maskenspuk bald eine Ende findet, denn es gibt auf der ganzen Welt keine Studie die beweist, dass Masken das Risiko einer Ansteckung verringern. Hände regelmässig und gut waschen, ist immer noch die sicherste Massnahme. 

Antwort der SODK:
«Am 6. Juli 2020 haben wir Ihr Schreiben bezüglich Schutzmasken erhalten, in dem Sie die Behörden bitten, möglichst rasch – „im Interesse der Gesundheit der Betroffenen“ – dahingehend zu handeln, dass EL-Beziehenden sowie Sozialhilfebeziehenden eine Pauschale zum Maskenkauf zugestanden wird. 

Die SKOS hat zur Entschädigung der Maskenkosten bei Sozialhilfebeziehenden eine Umfrage bei ihren Geschäftsleitungsmitgliedern durchgeführt. Diese wies auf eine unterschiedliche Umsetzung in der Praxis auf. Die SKOS hofft, dass mit der vorgenommenen Ergänzung ihres Merkblattes eine einheitliche Finanzierung der Masken erfolgen kann.    Aktualisiertes Merkblatt COVID-19 vom 08.07.2020 (S. 12)

 Bei den Bezüger*innen von Ergänzungsleistungen hat das BSV inzwischen den kantonalen Durchführungsstellen ebenfalls empfohlen, die Masken zu vergüten. Die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen wird vermutlich die Empfehlung noch konkretisieren. Es ist korrekt, dass sich diese Konferenz mit der Thematik befasst.»

 

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