Bis Ende 2022 haben maximal 1’726 von 5519 Ausgesteuerten 60plus ein Gesuch für Überbrückungsleistung gestellt, wovon 759 Gesuche abgelehnt wurden entweder weil das Vermögen zu hoch war oder die Beitragszeit von 20 Jahren nicht erfüllt. Das Gros der 4089 Ausgesteuerten stellte kein Gesuch. Das geht aus einer Zwischenbilanz des Bundesrates hervor.
Bereits zu Beginn war klar, dass die Zugangskriterien zur neuen Leistung zu restriktiv sind. Ein wichtiges Hindernis liegt bei der Vermögensobergrenze. Der Vorschlag des Bundesrates, der diese auf der Höhe der Ergänzungsleistungen festlegen wollte, wurde vom Parlament auf die Hälfte reduziert. Wer alleinstehend über 50’000 Franken Vermögen inkl. dritter Säule verfügt, als Ehepaar 100’000 Franken, muss vorerst das eigene Vermögen abbauen. Wer dann sowieso im Anschluss von Ergänzungsleistungen leben muss, tritt in der Folge mit einem massiv reduzierten Vermögen diese Altersleistung an.
Warum die Politik mit einer dringend notwendigen Korrektur zuwartet, ist inakzeptabel, denn bei den Ergänzungsleistungen und der Rückzahlungspflicht für Erben, hat diese bereits gehandelt und das AUS angekündigt. Dort wo die Lobby hockt, oder das eigene Portemonnaie Schaden leiden könnte, wird gehandelt, das Schicksal der älteren Ausgesteuerten hingegen darf noch Jahre auf eine Korrektur warten.