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Der Baselbieter Landrat will ausgesteuerten Personen ab 60 Jahren eine zusätzliche Überbrückungsrente garantieren und so Altersarmut im Kanton entgegenwirken. Älteren und Arbeitslosen soll so der Gang zum Sozialamt erspart werden. Auf Bundesebene ist seit zehn Monaten ein solches Gesetz in Kraft, doch der Kanton soll eine kantonale Brückenleistung zusätzlich zur nationalen Überbrückungsrente gewähren. Die Regierung muss nun einen Bericht ausarbeiten. Das entschied das Parlament überraschend aufgrund der Petition «Kantonale Brückenleistung statt Sozialhilfe für 60plus», die Avenir50plus im Dezember 2021 bei Regierung und Parlament einreichte.                                                                                                                                                                                                                              Weiterlesen BAZ…

Avenir50plus reichte im Dezember 2021 mit total 3500 Unterschriften bei den Kantonen Aargau, Baselland, Basel-Stadt, Bern, Luzern, Zürich und St. Gallen Petitionen für eine kantonale Brückenleistung für alle Erwerbslosen im Alter 60plus ein. Im Gegensatz zur Brückenleistung des Bundes, die von Beginn weg mit ihren viel zu restriktiven Anspruchsvoraussetzunen als Rohrkrepierer konzipiert wurde, sollen die kantonalen Leistungen, wie sie Avenir50plus fordert, auch all denjenigen im Alter 60plus zugutekommen, die bereits vorher ausgesteuert wurden oder aus der Selbständigkeit heraus ihre Arbeit verloren haben.

Von den bis Ende März 2022 rund 600 eingereichten Gesuchen für eine Bundes-Überbrückungsleistung erhielten nur gerade ein Drittel eine Zusprache. Der grössere Teil der älteren Ausgesteuerten bleibt der Gang auf die Sozialhilfe damit nicht erspart. Gemäss Avenir50plus Schweiz soll sich das ändern.
 
Stand der Regierungs- und Parlamentsberatungen vom 10. Mai 2022: 
Die Petitionskommission Basel-Stadt, bei der Avenir50plus das Anliegen ebenfalls vertreten durfte, hat noch keinen inhaltlichen Entscheid gefällt. Auf Anfrage heisst es, dass die Petition wahrscheinlich in der Juni-Session (22./23.6.) behandelt wird. Auch in Luzern durfte Avenir50plus die Petition vor der Kommission vertreten. Deren Stellungnahme ist noch nicht öffentlich. Voraussichtlich wird diese ebenfalls im Juni vom Luzerner Kantonsrat behandelt. Im Kanton Zürich wurde die Petition an der Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit am 3. Mai behandelt. Das Ergebnis ist noch geheim. Die Regierung des Kantons Aargau machte es sich die Antwort sehr einfach. Ohne das Parlament einzubeziehen, obwohl das Anliegen auch an dieses gerichtet war, entschied sich diese für zuwarten, bis die Auswirkungen Überbrückungsleistung des Bundes in einem Bericht vorliegen, was erst in fünf Jahren der Fall sein wird. Regierungen und Parlament der Kantone St. Gallen und Bern haben sich zum Anliegen der Petition noch nicht geäussert. Wir bleiben dran.

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