Nach der Inkrafttretung des EL-Gesetzes 2021 müssen Erben die zuvor bezogenen EL-Leistungen ihrer Eltern bis zum Betrag von 40 000 Franken zurückzahlen. In seinem Kommentar fragt der Tagesanzeiger zurecht: Warum sollten denn die Erben das Geld behalten dürfen? Oder deutlicher: Warum ist es denn Vermögenden erlaubt, Sozialleistungen zu beziehen, die eigentlich für Arme sind? Mehr lesen….