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Ein grosser Teil der EL-BezügerInnen kann bei den heutigen Ansätzen die Miete nicht bezahlen. Der Ständerrat hält im Differenzbereinigungsverfahren deshalb entgegen dem Willen des Nationalrates an den höheren Mietzinsansätzen fest. Für die Region 1 liegen diese bei 16 440, Region 2 bei 15 900 und Region 3 bei 14520 Franken. Je nach Wohnungsmarkt können die Kantone diese Beiträge um 10 Prozent kürzen oder gar erhöhen. Ferner hält er daran fest, dass der frühzeitige Kapitalbezug des BVG weiterhin möglich ist. Das ist erfreulich, denn dies erspart älteren Erwerbslosen oft den frühzeitigen Gang aufs Sozialamt. Definitiv beschlossen ist aber noch nichts, denn die Vorlage geht nun zurück zur Bereinigung an den Nationalrat und vielleicht sogar danach wieder zurück an den Ständerat. Hoffen wir im Interesse der Betroffenen auf eine baldige Lösung im Sinne der Beschlüsse des Ständerates.
Blick, 2018.05.30
Tagesanzeiger, 2018.05.30
Beschlüsse des Ständerates im Detail

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

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