Beim grössten Zankapfel der EL-Reform der Mietzinsobergrenzen hat der Nationalrat eingelenkt. Diese werden gegen den Willen der FDP und SVP substantiell erhöht. Die geltenden Ansätze stammen aus dem Jahr 2000. Wie der Bundesrat ausführte, vermochten über 25 Prozent der 300 000 Rentner, die EL beziehen, damit ihre Miete nicht mehr zu bezahlen. Sie mussten die Differenz mit den Einnahmen für den Grundbedarf berappen.
Heikle Rückwirkungsklausel
Beide Räte haben beschlossen, dass jährlich nur 10 000 Franken vom Ersparten verbraucht werden dürfen, damit man später den vollen Betrag der Ergänzungsleistungen erhält. Der Vermögensverzehr soll im Zeitraum von 10 Jahre vor der Pensionierung kontrolliert werden. Männer müssen demzufolge bereits ab 54 Jahren, Frauen ab 55 Jahren sparsam mit ihrem Vermögen umgehen im Hinblick darauf, dass sie einst ein Pflegefall werden. Ein Autokauf liegt da nicht mehr drin. Brisant ist auch, dass dieser Beschluss der Vermögenskontrolle bereits drei Jahre nach Inkrafttreten auch für die bisherigen Rentner gilt, die gar nicht gewusst haben, dass solche Limiten einst in Kraft treten. Äusserst fragwürdig ist diese Regel auch im Hinblick auf Arbeitslose, die von ihrem BVG-Vermögen leben. Die Behörden könnten sich auf den Standpunkt stellen, dass der Betroffene nicht ernsthaft nach einer neuen Stelle gesucht hat und ihn mit Kürzungen strafen, wie es im Tages-Anzeiger zu lesen ist. Die unsinnige Kontrollarbeit und die Behördenwillkür werden nebst vielen Unzufriedenen auch eine Flut von Beschwerden hervorrufen. Die Ärmsten, mit schlechtem Zugang zu Beschwerdeverfahren werden das meiste Nachsehen haben.
Weiterer Artikel im Tages-Anzeiger vom 13.09.2018
Das Geschäft geht jetzt im Differenzbereinigungsverfahren zurück an den Ständerat. Doch auf eine Änderung zu hoffen, ist nicht realistisch. Es bleibt nur der Denkzettel bei den Wahlen 2019.