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Gesundheitlich Angeschlagene dürfen nicht auf Jobs verwiesen werden, die es auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht gibt. Mehr lesen im Tagesanzeiger vom 8. Februar 2021.
Der Bericht stützt sich auf die Weissensteintagung, die noch bis Ende Februar online ist.

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

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