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Newsletter 2) 2019.12.10 ans Parlament: Zwei Tage vor der Ständeratssitzung, an der die Botschaft zur Überbrückungsrente zur Diskussion steht, schreiben sich NZZ und Tagesanzeiger die Finger wund. Beide wollen sie das kleine Zugeständnis an die älteren Erwerbslosen partout verhindern. So schreibt in etwa die NZZ vom 10. Dezember: Der Trend verstärkt unsere Neigung zu vergessen, woher der Wohlstand kommt – von Arbeit, Investitionen und Innovationen und nicht vom Christkind. Und nicht genug: Zu erinnern sei auch an ein eisernes Gesetz der Sozialpolitik: Ist ein Ausbau einmal beschlossen, bringt man ihn fast nicht mehr weg.

Wer so daherredet, kennt das Wesen der Arbeitslosigkeit im Alter nicht und oder redet doppelzüngig. Die Betroffenen wollen in erster Linie Arbeit, die ihnen ein würdiges Altern erlaubt. Viele sind auch zu Zugeständnissen bereit. Arbeit gibt ihrem Leben Sinn und schafft Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft, der sie über viele Jahre hinweg mit einer profunden Arbeitsleistung gedient haben. Keine Arbeit zu haben macht oft krank und scheuert Wut an allen Fronten gegen die politische Elite.

Doch der Arbeitsmarkt lässt sie weitgehend auf der Strecke, kennt die Schweiz denn auch kein Recht auf Arbeit. Viele Arbeitgeber rekrutieren immer noch lieber aus dem Ausland, statt Ältere einzustellen, weil es ihnen kurzfristig billiger erscheint. Oder aber sie verlagern Teilarbeiten ins Ausland, wie die NZZ-Group, dessen Brot der hetzende Redaktor isst. Die von der NZZ auf die Strasse gestellten Korrektoratfachleute würden viel lieber ihrer gewohnten Arbeit nachgehen, statt auf eine Überbrückungsrente zu warten. Doch wer keine Wahl hat, nimmt als Betroffener dankend Zuflucht zu dieser Massnahme der sozialen Abfederung, um sich alternativ den Gang auf das Sozialamt zu sparen.

Auch bezogen auf ein Leben mit Sozialhilfe verkennt der NZZ-Redaktor die Not der Betroffenen. Wer sich bei der Sozialhilfe meldet, wird in vielen Fällen nach dem Jobverlust auch noch zur Aufkündung der Wohnung gezwungen, weil die Mietzinsobergrenzen in der Sozialhilfe je nach Gemeinde zwischen 650 und 1100 Franken liegen. Die Ergänzungsleistungen, die bei der Überbrückungsrente zum Zuge kommen, gewähren höhere Mieten und sichern damit das gewohnte Wohnumfeld.

Wer es heute als älterer Sozialhilfebeziehender aus psychischen Gründen nicht schafft, die Wohnung, die über der Mietzinsobergrenze liegt, zu verlassen, bezahlt einen hohen Preis. Der Grundbedarf von 986 Franken wird um die erhöhte Miete gekürzt. Im Einzelfall kann es dann wohlformuliert in einem Beratungsgespräch heissen: «Wenn ich mehr Geld hätte, würde ich gerne mehr essen». Und das kurz vor Weihnachten, wo ein Teil unserer Gesellschaft sich in Lichtern einhüllt, um das Dunkel draussen nicht wahrnehmen zu müssen.

Eine Überbrückungsrente ist lediglich ein Mosaikstein einer Strategie, die einen Teil der älteren Erwerbslosen in Würde altern lässt. Doch wer Jobs für alle im Alter will, der soll es nicht dem Christkind überlassen, sondern gleichzeitig die Bestrebungen für einen gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung aktiv unterstützten. 

Frohe Adventszeit für alle
Heidi Joos, Geschäftsführerin Avenir50plus Schweiz. 

Newsletter 1) 2019.12.09 ans Parlament 

Medienspiegel
2019.12.10 NZZ Volksmentalität auf der Schweizer Wohlstandsinsel 
2019.12.10 NZZ Einkäufe in die Pensionskasse befördern Anspruch auf neue Sozialleistung
2019.12.10 TA Neue Notrente führt zu mehr Arbeitslosigkeit 
2019.12.10 TA Aus Angst vor einer Niederlage

2019.12.10 Annabelle. Zu alt für einen Job 
2019.12.10 Fadegrad  Armut Anstand Almosen

2019.12.11 LuzernerZeitung Will Ständerat eine Rente für Arbeitslose?

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

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