Werner Meyer, einst wohlhabend, ist Sozialhilfebezüger. Er kann sich nicht einmal mehr seine kleine Einzimmerwohnung leisten. Wie ihm geht es laut dem Verband Avenir 50 plus Schweiz vielen älteren Sozialhilfebezügern. Die Basler Sozialhilfe steche als schlechtes Beispiel heraus.
Einst war Werner Meyer (Name geändert) das, was man wohlhabend nennt: eigene Firma, Haus in Oberwil, drei schöne Autos und eine Ferienwohnung in den Bergen. Nach einer Scheidung verkaufte er im Alter von 50 Jahren alles, wanderte nach Thailand aus und baute dort sein eigenes Luxushotel auf. Doch der Plan ging nach einigen Jahren schief. Heute lebt Werner Meyer in einer kleinen Einzimmerwohnung – Bett, Büro und Esstisch befinden sich alle im selben Zimmer. Doch sogar diese Wohnung kann sich Werner Meyer eigentlich nicht leisten. Weiterlesen BAZ
(HJ) Zum Kommentar von R. Illes, Leiter Sozialamt BS: Herr Illes war in Kenntnis, dass Herr Meyer vom Sozialamt nie darüber informiert wurde, dass er seine Suche dokumentieren soll für den Fall, dass er es nicht schafft, innerhalb der Frist eine günstigere Wohnung zu suchen. Man hat Herr Meyer auch aufgrund der Intervention von Avenir50plus keine neue Frist gewährt, innerhalb dieser er hätte Einspruch erheben können. Auch zeigt sich in der Antwort, dass seitens Sozialamtes keinerlei Verständnis gegeben ist für die Lage von Älteren in der Sozialhilfe. Die SKOS Richtlinien säen vor, dass bei der Einsprache das Kriterium Alter vorgebracht werden kann als Argument gegen einen Umzug. Wenn Illes sich auf die Tatsache beruht, dass andere Sozialhilfebeziehenden es geschafft haben, im Rahmen der Vorgaben eine Wohnung zu finden, dann bedeutet das noch lange nicht, dass sich dahinter nicht unsägliches Leid verbirgt. Es zeigt einzig, dass Herr Illes, die für ein solches Amt notwendige Empathie abgeht.
BAZ-Interview mit SKOS-Präsident Eymann: Sollen wir Leute, die selber schuld sind, verhungern lassen? (Anmerkung Avenir50plus: Auch wenn Herr Eymann es suggeriert, Herr Meyer ist nicht selbstverschuldet)Der Bundesrat selbst sieht die Notwendigkeit eines Rahmengesetzes in der Sozialhilfe, wie er in seinem Bericht vom Februar 2015 darlegte. Die Kantone wehrten sich damals dagegen. Ein neuer Anlauf ist im Interesse der Betroffenen dringlicher denn je.
Antwort Leiter Sozialamt Basel Stadt auf einen mündlichen Austausch mit der Geschäftsführenden Avenir50plus Schweiz. Brief vom 30. November 2020
Den älteren Erwerbslosen soll ein rückwirkender Rechtsanspruch auf die Überbrückungsleistungen auf den 1.1.2021 gewährt werden. So wie das ursprünglich im Rahmen der Abstimmung über die Begrenzungsinitiative (BGI) in Aussicht gestellt wurde. Das fordert Avenir50plus Schweiz, der Verband der älteren Erwerbslosen, vom Bundesrat. Darüber hinaus sollen den beim Seco gemeldeten Erwerbslosen inkl. Ausgesteuerten 50plus erneut zusätzliche Taggelder gewährt werden, analog der Zeit während des ersten Lockdowns. Weiterlesen
«Kassensturz/Espresso» weist nach: Aargauer Gemeinden sacken systematisch Altersguthaben von Sozialhilfebezügern ein. Avenir50plus Schweiz sind noch weitere Fälle bekannt. Doch nicht alle Betroffenen getrauen sich leider, sich gegen diese unrechtmässigen Praktiken zu wehren. Vor allem Personen mit Migrationshintergrund wollen es mit den Behörden nicht verderben, dies aus falsch verstandener Dankbarkeit gegenüber dem Land, in dem sie einst Arbeit gefunden haben. Erstmals meldete sich auch eine Person aus dem Kanton Bern bei Avenir50plus Schweiz. Das Vorgehen dieser Gemeinde ist noch schändlicher, da die Gemeinde die Tatsache auszunützen scheint, dass einer der Partner eine Alzheimerdiagnose hat. Wir bleiben dran. Kassensturz-Sendung vom 24.11.2020 Espresso-Sendung
(HJ) Eine Untersuchung des Arbeitsmarktforschers George Sheldon vom Oktober 2020 kommt zum Schluss: IT-Spezialisten sind in Zukunft weniger begehrt. Gemäss einer Studie der ICT Berufsbildung Schweiz vom September 2020 hingegen fehlen auf dem Markt bis 2028 117 900 ICT-Fachkräfte. Wo liegt die Wahrheit?
Aktuell arbeiten in der ICT-Branche 242 600 Personen. Der eigene ICT-Nachwuchs und die Zuwanderung würden rund 70% des Bedarfs decken, sagt ICT-Berufsbildung Schweiz und schlägt Alarm. Um den Bedarf der übrigen 35 800 Fachleuten bis 2028 zu decken, seien enorme Bildungsanstrengungen zu tätigen. Christian Hunziker, Geschäftsführer SwissICT leugnet gegenüber Avenir50plus Schweiz nicht, dass das Risiko, in der ICT-Branche im Alter arbeitslos zu werden höher ist als in anderen Branchen. Das zeigt u.a. auch eine Studie des AWA Zürich. Für ihn war dies Anlass, das Unternehmen Informatik 3 L ins Leben zu rufen. 3 L steht für lebenslanges Lernen steht. Es ermöglicht älteren Stellensuchenden mit wenig ausgewiesenen Qualifikationen oder Quereinsteigern den Erwerb des Zertifikates IC-Professional. In einem zweiten Angebot suchte er die Zusammenarbeit mit dem AWA-Zürich. Diese Arbeitsmarktmassnahme dient der Qualifizierung älterer IT-Stellensuchenden. In den ersten drei Monaten erfolgt Vermittlung von Theorie, im Anschluss ein dreimonatiges Praktikum. Finanziert wird dieses Angebot aus dem Topf der Arbeitslosenversicherung.
Gemäss Sheldon-Studie kein IT-Fachkräftemangel Statt Prognosen auf ein theoretisches Rechnungsmodell abzustützen, analysierte Sheldon im Auftrag der Fondation CH2048 5 Millionen Jobinserate. Gestützt darauf kommt er zum Schluss, dass der Bedarf von IT-Fachkräften entgegen der landläufigen Meinung rückläufig ist. «Unsere Resultate scheinen der allgemeinen Beobachtung, wonach sich die Digitalisierung der Wirtschaft immer weiter voranschreitet, zu widersprechen», stellt Sheldon in seinem Bericht fest. Doch eine sich ausbreitende Digitalisierung heisse eben nicht, dass die Nachfrage nach ICT‐Fachkräften im gleichen Masse zunehmen muss. Die starke Ausbreitung bedeute lediglich, dass immer mehr Personen mit ICT in Kontakt kommen und diese bedienen. Aber bedienen heisse eben nicht beherrschen. Dass seine Studie bei den ICT-Verbänden auf Kritik stösst, verwundert nicht. So wirft man Sheldon vor, dass sich seine Methode wissenschaftlich nicht wirklich nachvollziehen lasse. Wie heisst es im Volksmund so treffend: Vertraue keiner Studie, die du nicht selbst erstellt hast und verfolge die Spur des Geldes, die die Studie finanzierte. Ansonsten frage lieber das Orakel. Statistik ICT-Stellensuchende Seco Medienspiegel: NZZ am Sonntag
T.K. aus Basel will sich mit einer eigenen Treuhand-Software selbständig machen, eine Einzelfirma gründen, er will «Gas geben». Doch das Basler Sozialamt lässt ihn nicht. Es will eine «Marktverzerrung» verhindern, schreibt es auf Anfrage. Der 60-Jährige soll als Sozialhilfebezüger niemanden konkurrenzieren. «Jetzt zahlt der Steuerzahler für mich, dabei will ich das gar nicht. Das Schweizer Sozialsystem gibt Menschen über 55 auf.»
Wer mit über fünfzig aussortiert wird, findet oft keine Arbeit mehr. Das zeigen Studien. Heidi Joos (65) berät viele von ihnen. Die ehemalige Kantonsrätin und Expertin für Arbeitsmarktintegration beim Kanton Luzern gründete vor acht Jahren den Verband Avenir 50 plus Schweiz – aus Betroffenheit. Weiterlesen im Sonntagsblick vom 22. November 2020
Das belegt eine Studie, die im Auftrag des BSV erstellt wurde. Die Anzahl derjenigen, die sich bei der IV anmeldeten und vier Jahre später von Sozialhilfe lebten, hat zwischen 2006 und 2013 zugenommen, so das Resultat einer Studie im Auftrag des BSV. Gegen eine Verlagerung von der IV zur Sozialhilfe wehren sich nicht nur die Gemeinden, auf die man damit die Kosten abschiebt, sondern auch der Verband der älteren Betroffenen, Avenir50plus Schweiz. Die Leistungen der Sozialhilfe sind einiges tiefer, da sie als vorübergehende Bedarfsdeckung konzipiert wurden als diejenigen der Ergänzungsleistungen, die zum Zuge kommen, wenn die IV-Leistung den Lebensbedarf nicht deckt. Das BSV will in der Folge seine Anstrengungen der Integration in den Arbeitsmarkt erhöhen. Auf den Punkt bringt die Kritik an diesem Weg gemäss Sonntagsblick der Präsident der Städteinitiative Sozialpolitik: «Die Reaktion des BSV zeigt einen verengten Blick auf die IV statt auf das Gesamtsystem der sozialen Sicherung. Statt der weiteren Optimierung von Eingliederungsmassnahmen, die häufig nichts bringen, wäre eine IV-Rente in vielen Fällen ehrlicher, effizienter und menschenwürdiger.»
(HJ) Kein zahlbarer Wohnraum mehr für Ältere in der Sozialhilfe. Gemeinden legen die Mietzinsobergrenzen für Sozialhilfebeziehende oft bewusst so tief fest, dass kein menschenwürdiges Wohnen mehr möglich ist. Hausbesitzer werden aktiv aufgerufen, ihre Wohnungen nicht an Sozialhilfebeziehende zu vermieten. Das ist Praxis in vielen Gemeinden. Während Basel-Stadt beispielsweise Alleinstehenden eine Nettomiete von 770 Franken gewährt, liegt die Obergrenze in Zürich maximal bei 1200 Franken. Wohlverstanden gehören beide Regionen zu den Hotspots der hohen Wohnungsmieten.
Offener Brief an die SODK und SKOS Avenir50plus wendet sich aufgrund dieser misslichen Lage, in der sich viele ältere Sozialhilfebeziehende befinden in einem offenen Brief an die Sozialdirektorenkonferenz (SODK) und die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) mit der Forderung, die willkürlichen Mietzinsobergrenzen in der Sozialhilfe derjenigen der Ergänzungsleistungen anzugleichen. Ab 1.1.2021 werden diese erstmals erhöht. Region 1: 1370 Franken, Region 2: 1325 Franken und Region 3: 1275 Franken. Mit einer Erhöhung auf dieses Niveau würde man vielen Älteren in der Sozialhilfe grosses Leid ersparen. Zum offenen Brief vom 12.November 2020
Das Video zur virtuellen Strassenaktion von Avenir50plus Schweiz:
Jetzt, wo die Begrenzungsinitiative gebodigt ist, pressiert es der Bundesbehörde nicht mehr mit der Umsetzung der Überbrückungsleistung für über 60-Jährige. Diese soll nicht wie vorgesehen Anfang 2021 in Kraft treten, sondern frühestens im Sommer 2021. Kürzlich ging die Verordnung zum Gesetz in Vernehmlassung mit Frist für Stellungnahmen bis Anfang Februar 2021. Auch Avenir50plus Schweiz wird sich an der Vernehmlassung beteiligen. Wir freuen uns, wenn Ihr uns Euren Input zur Stellungnahme zukommen lässt. Bedenkt dabei, alles was bereits im Gesetz geregelt wurde, lässt sich nicht mehr ändern in der Verordnung. Zweck der Verordnung ist es lediglich, gewisse Details, die der Gesetzgeber von sich aus dem Bundesrat delegierte festzuschreiben. Zur Vernehmlassung der Verordnung zur Überbrückungsleistung
Entscheiden Algorithmen darüber, ob wir einen Job erhalten oder nicht? Die künstliche Intelligenz ist beim Job-Rekruiting auf dem Vormarsch. Was Avenir50plus Schweiz schon lange vermutete, belegt nun gemäss Tagblatt eine Umfrage der Universität St. Gallen. Rund 40 Prozent der 200 befragten Unternehmen benutzen zumindest ein Tool aus dem Bereich «Hering & Recruiting» Dazu gehört, dass ein Algorithmus 90 von 100 Bewerbungen ausscheidet. Es braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass das vor allem ältere Jobsuchende betrifft, die da ungelesen selektioniert werden. Doch ohne gesetzlichen Schutz vor Altersdiskriminierung lässt sich leider gegen solche Praktiken nicht gerichtlich vorgehen. Die Schweiz kennt zwar einen Schutz vor Altersdiskriminierung auf Verfassungsstufe, doch ohne Gesetz lässt sich dieser nur direkt im öffentliche Recht anwenden, also bei Verwaltungen, nicht aber bei privatrechtlich organisierte Unternehmen. Der fehlende Schutz zeigt sich aber auch darin, dass die Schweiz über keine Fachstelle im Altersdiskrimiknierungsrecht verfügt. Anders Deutschland, dessen Antidiskriminierungsstelle des Bundes Herausgeber ist der Studie «Diskriminierung durch Verwendung von Algorithmen.
Auch wenn weitergehender Einsatz von künstlicher Intelligenz wie der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware, die die beispielsweise misst, wie oft ein MitarbeiterIn lacht oder nicht, oder «Smart Toilette», das bei Toilettengängen des Personals Biodaten analysiert, die aufzeigen, wie hoch u.a. der Drogenkonsum ist, in der Schweiz noch keine offizielle Anwendung findet, so muss davon ausgegangen werden, dass wir nicht mehr weit davon entfernt sind. Die Schweiz hat sich bis anhin noch nie Wettbewerbsvorteile entgehen lassen.
Die Welt von Georg Orwell 1984 steht vor der Türe, wer den Film noch nicht gesehen hat. Hier
Gemäss Regelung ab 1.1.2021 vergüten EL-Behörden nur noch die effektive Krankenkassenprämie, nicht mehr wie zuvor, die Durchschnittsprämie. Der Sparschuss des Parlamentes könnte nach hinten abgehen.
(HJ) Wer Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen (EL) bezieht und bis anhin sparsam war bei der Wahl des Krankenkassenmodells wird neu abgestraft. Bis anhin erhielten diese die von den Kantonen jedes Jahr errechnete durchschnittliche Krankenkassenprämie bei ihrer Krankenkasse gutgeschrieben. Wer mit seiner Prämie darunterlag, erhielt die Differenz von den Krankenkassen gutgeschrieben. Mit diesem Betrag liess sich oft eine Alternativversicherung (45.-/Mt.) finanzieren, die gerade im Alter viele Vorteile bringt. Mit der Inkrafttretung der Gesetzesrevision der EL auf den 1.1.2021 ist damit Schluss. Die EL überweisen den Krankenkassen nur noch den effektiven Prämienbetrag. Der Aufwand seitens der EL wird durch diesen Wechsel erheblich grösser, müssen diese jährlich alle Prämien ihrer Kunden individuell erfassen und überweisen.
Seitens der EL-Beziehenden kann der Wechsel zur Folge haben, dass sie nicht mehr das günstigste Modell wählen, sondern eines, dass die Durchschnittsprämie, die jeden Herbst vom Kanton festgelegt wird, exakt trifft, weil es ihnen bei der Arztwahl mehr Freiheiten bringt. Künden sie dann noch die Alternativversicherung auf, weil sie die Kosten nicht mehr mit der Differenz berappen können, dann geht die Sparübung des nationalen Parlamentes erst recht nicht mehr auf.
Erklärt sei dies am Beispiel der Kosten, die ein Notfalltransport in ein Spital verursacht. Die liegen bei rund 800 Franken, wovon die Grundversicherung die Hälfte davon übernimmt. Die restlichen Kosten kann ein EL-Beziehender von den EL-Behörden einfordern oder aber, er stellt sie der Alternativversicherung in Rechnung. Dadurch wird die EL-Behörde entlastet.