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Medienmitteilung 4. September 2015

Dringlicher Appell an den Ständerat

BVG darf Ältere auf dem Arbeitsmarkt nicht länger diskriminieren Der Ständerat befasst sich als Erstrat voraussichtlich am kommenden Dienstag im Rahmen der Altersreform 2020 mit der Alterstaffelung des BVG. Die vorberatende Kommission will die altersdiskriminierenden BVG-­‐Beiträge, wonach Ältere höhere Beiträge bezahlen als Jüngere, beibehalten. Der Verein 50plus outIn work Schweiz sieht darin einen Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung.

Die Staffelung der Altersgutschriften im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) hat nachteilige Auswirkungen auf die Beschäftigungschancen von älteren Arbeitnehmenden. Die Älteren werden vom Arbeitsmarkt aufgrund der höheren Lohnnebenkosten als zu teuer wahrgenommen. Dieser Vorwurf steht seit der Einführung des Gesetzes im Raum und wird vom Bundesrat im August 2006 in einem Bericht an das Parlament bestätigt. Laut damaligem Bericht weisen rund Zweidrittel der Pensionskassen nach Alter abgestufte Arbeitgeberbeiträge auf.

Seither hat sich die Lage der Älteren auf dem Arbeitsmarkt – nicht zuletzt seit der Einführung der Personenfreizügigkeit – merklich verschärft. Laut Seco-­‐Statistik sind im August 2015 über 72 000 Personen im Alter über 45 Jahren auf Arbeitssuche. Das sind 10 000 mehr als vor drei Jahren. Nicht mitgezählt sind mehrere tausend Ausgesteuerte und unfreiwillig Pensionierte. In einer vom Bundesamt für Sozialversicherung erstellten Studie erklären die Arbeitgeber, dass sie lieber neue Mitarbeiter aus dem Ausland einstellen, statt älteren Arbeitnehmenden eine Chance einzuräumen. Der Zusammenhang mit den höheren Lohnnebenkosten für Ältere, die durch die Alterstaffelung gegeben sind, lässt sich nicht wegdiskutieren.

Altersneutrale BVG-­‐Beiträge zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmenden

Mit der Altersreform 2020 ist endlich die Chance gegeben, das BVG mittels altersneutralen Beiträgen auf eine Basis zu stellen, die den Älteren auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr zum Nachteil gereicht. Doch der Bundesrat setzt mit seiner vorgeschlagenen Lösung auf einen Kompromiss. Die letzte Erhöhung der Beiträge auf 13 Prozent soll im Referenzalter von 45 Jahren erfolgen. Die vorberatende Kommission des Ständerates will aber selbst diese moderate Korrektur umstossen und beantragt zuhanden des Ständerates weiterhin das Referenzalter 55 mit einem Beitragssatz von 18 Prozent. Der Verein 50plus outIn work Schweiz fordert den Ständerat dringlich auf, das Diskriminierungsverbot laut Art. 8. der Bundesverfassung endlich auch gegenüber älteren Arbeitsuchenden durchzusetzen. «Wir werden gegenwärtig vom Arbeitsmark wie Müll behandelt», sagt Heidi Joos, Geschäftsführerin des Vereins über das Lebensgefühl vieler älterer Jobsuchenden.

Vorschlag der ständerätlichen Kommission (Seite 91): http://www.parlament.ch/sites/doc/CuriaFolgeseite/2014/20140088/S1%20D.pdf

Bericht Bundesrat 2006 http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/3824.pdf

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