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Unabhängige Beratungsstellen und öffentliche Ombudsstellen sind unabdingbar für den Rechtsschutz von Armutsbetroffenen. Das fordert eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie.

Was Avenir50plus Schweiz bei ihrer kostenlosen Beratungstätigkeit täglich erlebt, wird nun durch die Studie «Rechtsschutz in der Sozialhilfe» bestätigt. Betroffene können ihr Recht vielfach gar nicht geltend machen. Entweder fehlt es an Kenntnissen des Rechts, an Zugang zu Computern oder aber Fristen sind so kurzgehalten, dass ein Beizug einer Drittperson oder Fachstelle erst gar nicht möglich ist. Dort wo Fachstellen noch erreicht werden, sind diese meist derart überlastet, dass eine Hilfe zu spät kommt. Bei prozessualen Schritten scheint Rechtsanwälten der Streitwert oft zu gering, als ihnen eine Vertretung lukrativ erscheint. Die bestehenden Fachstellen wie Avenir50plus Schweiz erhalten bis anhin keinerlei öffentliche Subventionen. Einzig der unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht ist es im Raum Zürich gelungen, mittels Pilotprojekt eine Finanzierung zu erlangen. 

Im Fazit ortet die Studie Handlungsbedarf und Handlungsansätze in den Bereichen Recht, Behörden und Beratungsstellen.               Zur Studie

Auf der rechtlichen Ebene:
Das Recht auf unabhängige Rechtsberatung ist grundrechtlich geboten und hat bereits Vorbilder in anderen Rechtsgebieten (z.B. Opferhilfegesetz). Es sollte durch rechtliche Ansprüche auf Beratung und Information und auch durch Finanzierung unabhängiger Beratungsstellen umgesetzt werden.

Der Zugang zu Rechtsinformationen muss im Sinne des Rechtsstaats- und Öffentlichkeitsprinzips verbessert werden.

Die unentgeltliche Rechtspflege, die Rechtsverbeiständung eingeschlossen, muss ausgebaut werden und sollte bereits auf der ersten Verfahrensstufe (verwaltungsinternes Verfahren) vermehrt gewährt werden.

Weitere Handlungsmöglichkeiten im Verfahrensrecht sind insbesondere mündliche Verhandlungen in Sozialhilfeverfahren, generell Fristen nicht unter 30 Tagen und ein Verzicht auf Verfahrenskosten.

Auf Ebene der Behörden:
Sozialhilfebeziehende müssen proaktiv, umfassend und adressatengerecht zu ihren Rechten und Pflichten, der Rechtslage und ihren Einsprachemöglichkeiten informiert werden.

Informationen der Sozialhilfebehörden sollten durchgehend auf Verständlichkeit und Klarheit/Reduktion unnötiger Komplexität geprüft werden.

Informationen der Sozialhilfebehörden sollten mehrsprachig, aktuell und einfach zugänglich sein sowie das ganze Einzugsgebiet umfassen.

Sozialhilfebehörden müssen bei der Abklärung und Durchsetzung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche unterstützen.

Mehr Zeit für Sozialarbeit in den Sozialdiensten verbessert nicht nur die Reintegration, sondern beugt Konflikten vor. Eine durchgehende Professionalisierung und ggf. Regionalisierung der Dienste ist hierzu förderlich.

Auf der Ebene der Beratungsstellen:
Es ist eine gezielte Stärkung von Rechtsberatungsstellen in ihren Ressourcen und fachlichen Kompetenzen nötig, die mittels öffentlicher Finanzierung erfolgen sollte.

Zugangsschranken zu unabhängiger Beratung müssen niedrig gehalten werden, gerade um den vulnerabelsten Gruppen Möglichkeiten zu Rechtsberatung zu geben.

Niederschwellige Stellen mit allgemeiner Rechtsberatung sollen in ihrer Triagefunktion optimal unterstützt werden.

Vernetzung und Expertise der Rechtsberatungsstellen sollen gestärkt werden.

Die Einrichtung von lokalen öffentlichen Ombudsstellen auch ausserhalb grosser Städte ist wünschenswert.

 

 

 

 

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