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Der Verband Avenir50plus unterstützt das angekündigte Referendum gegen die Kürzung bei der Berner Sozialhilfe.

Seit Jahren liegt der Grundbedarf in der Sozialhilfe als Resultat eines politischen Kompromisses unter dem vom BSV errechneten Existenzminimum. Jetzt will die Berner Regierung im Alleingang eine weitere Kürzung des Grundbedarfs von 10 Prozent umsetzen. Das kann eine Abwärtsspirale in Gang setzen, befürchtet die NZZ und zitiert den Luzerner CVP‐Regierungsrat Guido Graf, der den Berner Entscheid bereits klipp und klar begrüsst. Keine Freude zeigen hingegen die Basler und Zürcher.

Aus Sicht von älteren Sozialhilfeempfangenden sind weitere Kürzungen in der Sozialhilfe inakzeptabel. Die Betroffenen sind bereits heute finanziell, psychisch und physisch am Limit. Aufgrund der Mietzinsobergrenzen in der Sozialhilfe, die allerorts viel zu tief angesetzt sind, sehen sich viele genötigt, mit dem knapp bemessenen Grundbedarf auch noch einen Teil der Miete zu berappen. Integrationszulagen aber auch Weiterbildungen werden Älteren kaum gewährt. Das im Hinblick auf den Arbeitsmarkt, der ihnen kaum mehr Chancen einräumt. Die Sozialhilfe, die als vorübergehende Hilfestellung für «junge Arbeitsunwillige» konzipiert wurde, wird für immer mehr Ältere zur wirtschaftlichen Endlösung. Statt die Globalisierungsopfer mit Kürzungen abzustrafen, sollen Weiterbildung und Vermittlung von Älteren in den ersten Arbeitsmarkt endlich gefördert werden, so wie es auch der OECD-­Bericht des Seco «Bessere Arbeit im Alter» empfiehlt.

Globalisierter Arbeitsmarkt verlangt Bundesregelung bei der Sozialhilfe Globalisierung, Personenfreizügigkeit sowie der Prozess der Industrialisierung 4.0 haben den Arbeitsmarkt in den letzten Jahren massiv verändert. Weitere Auswirkungen stehen an. Betroffen von dieser Entwicklung sind immer mehr auch Ältere, die der Arbeitsmarkt frühzeitig entsorgt oder durch jüngere und billigere Arbeitskräfte aus dem Ausland austauscht. Das den Gemeinden obliegende Konzept der Sozialhilfe, entwickelt als vorübergehende Hilfeleistung in wirtschaftlichen Schönwetterperioden, stösst immer mehr an seine Grenzen. Längst fällige Leistungsoptimierungen, seien das die Erhöhung der Mietzinsobergrenze oder angemessene Leistungen für ältere einheimische Leistungsbeziehende, werden von den zuständigen Gemeinden abgeblockt mit dem Argument des Sozialtourismus. Einzelne Gemeinden verfügen denn auch tatsächlich nicht über die Finanzen, um aktive Vermittlung und Weiterbildung von Älteren in der Sozialhilfe zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund gehört die Sozialhilfe dringend auf Bundesebene auf ein tragfähiges finanzielles Fundament gestellt, ähnlich wie das der Bundesrat in seinem Bericht 2015 vorgeschlagen hat.

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