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(HJ) Kein zahlbarer Wohnraum mehr für Ältere in der Sozialhilfe. Gemeinden legen die Mietzinsobergrenzen für Sozialhilfebeziehende oft bewusst so tief fest, dass kein menschenwürdiges Wohnen mehr möglich ist. Hausbesitzer werden aktiv aufgerufen, ihre Wohnungen nicht an Sozialhilfebeziehende zu vermieten. Das ist Praxis in vielen Gemeinden. Während Basel-Stadt beispielsweise Alleinstehenden eine Nettomiete von 770 Franken gewährt, liegt die Obergrenze in Zürich maximal bei 1200 Franken. Wohlverstanden gehören beide Regionen zu den Hotspots der hohen Wohnungsmieten.

Offener Brief an die SODK und SKOS 
Avenir50plus wendet sich aufgrund dieser misslichen Lage, in der sich viele ältere Sozialhilfebeziehende befinden in einem offenen Brief an die Sozialdirektorenkonferenz (SODK) und die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) mit der Forderung, die willkürlichen Mietzinsobergrenzen in der Sozialhilfe derjenigen der Ergänzungsleistungen anzugleichen. Ab 1.1.2021 werden diese erstmals erhöht. Region 1: 1370 Franken, Region 2: 1325 Franken und Region 3: 1275 Franken. Mit einer Erhöhung auf dieses Niveau würde man vielen Älteren in der Sozialhilfe grosses Leid ersparen. 
Zum offenen Brief vom 12.November 2020

Das Video zur virtuellen Strassenaktion von Avenir50plus Schweiz:

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

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