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Werner Meyer, einst wohlhabend, ist Sozialhilfebezüger. Er kann sich nicht einmal mehr seine kleine Einzimmerwohnung leisten. Wie ihm geht es laut dem Verband Avenir 50 plus Schweiz vielen älteren Sozialhilfebezügern. Die Basler Sozialhilfe steche als schlechtes Beispiel heraus. 

Einst war Werner Meyer (Name geändert) das, was man wohlhabend nennt: eigene Firma, Haus in Oberwil, drei schöne Autos und eine Ferienwohnung in den Bergen. Nach einer Scheidung verkaufte er im Alter von 50 Jahren alles, wanderte nach Thailand aus und baute dort sein eigenes Luxushotel auf. Doch der Plan ging nach einigen Jahren schief. Heute lebt Werner Meyer in einer kleinen Einzimmerwohnung – Bett, Büro und Esstisch befinden sich alle im selben Zimmer. Doch sogar diese Wohnung kann sich Werner Meyer eigentlich nicht leisten.                                         Weiterlesen BAZ 

(HJ) Zum Kommentar von R. Illes, Leiter Sozialamt BS: Herr Illes war in Kenntnis, dass Herr Meyer vom Sozialamt nie darüber informiert wurde, dass er seine Suche dokumentieren soll für den Fall, dass er es nicht schafft, innerhalb der Frist eine günstigere Wohnung zu suchen. Man hat Herr Meyer auch aufgrund der Intervention von Avenir50plus keine neue Frist gewährt, innerhalb dieser er hätte Einspruch erheben können. Auch zeigt sich in der Antwort, dass seitens Sozialamtes keinerlei Verständnis gegeben ist für die Lage von Älteren in der Sozialhilfe. Die SKOS Richtlinien säen vor, dass bei der Einsprache das Kriterium Alter vorgebracht werden kann als Argument gegen einen Umzug. Wenn Illes sich auf die Tatsache beruht, dass andere Sozialhilfebeziehenden es geschafft haben, im Rahmen der Vorgaben eine Wohnung zu finden, dann bedeutet das noch lange nicht, dass sich dahinter nicht unsägliches Leid verbirgt. Es zeigt einzig, dass Herr Illes, die für ein solches Amt notwendige Empathie abgeht. 

BAZ-Interview mit SKOS-Präsident Eymann: Sollen wir Leute, die selber schuld sind, verhungern lassen? 
(Anmerkung Avenir50plus: Auch wenn Herr Eymann es suggeriert, Herr Meyer ist nicht selbstverschuldet)Der Bundesrat selbst sieht die Notwendigkeit eines Rahmengesetzes in der Sozialhilfe, wie er in seinem Bericht vom Februar 2015 darlegte. Die Kantone wehrten sich damals dagegen. Ein neuer Anlauf ist im Interesse der Betroffenen dringlicher denn je.  

Antwort Leiter Sozialamt Basel Stadt auf einen mündlichen Austausch mit der Geschäftsführenden Avenir50plus Schweiz.  Brief vom 30. November 2020 


 

Beiträge zum Thema Menschen mit und ohne Arbeit

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