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Big-Business mit Zertifikaten

Big-Business mit Zertifikaten

HJ) Bildungsinstituten wurde es schon lange zum Business-Modell, die stete Neuschaffung von Zertifikaten für teures Geld. Das Nachsehen des Zertifikationswahn haben Menschen, die sich ihr Know-how an der Arbeit oder im Selbststudium erwarben. Ihre langjährigen Berufserfahrungen zählen plötzlich nicht mehr. Uns sind Fälle bekannt, wo Ausbildungsstätten langjährige Ausbildner auf die Strasse stellten, einzig weil es ihnen an einem jüngst erschaffenen Zertifikat fehlte. Wer über genügend Geld verfügt, kann sich Zertifikate rechtzeitig erwerben oder sogar im Ausland kaufen. Vielen Arbeitnehmenden im fortgeschrittenen Alter aber ist dies aus finanziellen Gründen nicht möglich. Ihr Geld, sofern vorhanden, floss in die Ausbildung der Kinder. Die Gleichwertigkeitsverfahren, die einst mit hehren Motiven ins Leben gerufen wurden, sind oft so kompliziert und aufwändig, dass sie kein praktikabler Ersatz sind. Stete Weiterbildung von Verstand und Herz unbedingt ein Leben lang, auch im Ruhestand, aber der Erwerb eines Zertifikates hat damit meist wenig zu tun. Erfahrungen in der Beratung von älteren Jobsuchenden zeigen leider nur allzu oft, dass selbst Zertifikate nicht vor Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt schützen.    Weiterlesen Blick…

Ist der Ausschluss von 60-jährigen Langzeitarbeitslosen vom Bezug von Überbrückungsleistungen diskriminierend oder nicht?

Ist der Ausschluss von 60-jährigen Langzeitarbeitslosen vom Bezug von Überbrückungsleistungen diskriminierend oder nicht?

HJ) Wer im Alter 60plus ausgesteuert wird, erhält als Kurzzeitarbeitsloser eine Überbrückungsrente. Leer geht aus, wer vorher, wie A., ausgesteuert wurde. Selbst dann, als er das 60. Altersjahr erreichte, wurde ihm die Leistung verweigert. A. sieht sich als Langzeitarbeitsloser diskriminiert gegenüber den Kurzzeitarbeitslosen, legte gegen die abweisende Verfügung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Beschwerde ein und verlangte eine öffentliche Verhandlung. Seine Beschwerde wurde vorerst vom VG abgeschmettert. Er bekam vor Bundesgericht aber insofern recht, als das VG angewiesen wurde, die Verhandlung öffentlich durchzuführen. Avenir50plus Schweiz war anlässlich der Schlussplädoyers vor Ort dabei. Das vom Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu fällende Urteil wird den Parteien zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugestellt. 
 
K.M. kündigte bereits an, er werde bei einer Ablehnung der Beschwerde, den Fall ans Bundesgericht und nötigenfalls an den europäischen Gerichtshof weiterziehen. Wir sind gespannt. So oder so könnte die Sichtweise des Klägers auch für die anstehende ÜL-Gesetzesrevision Fingerzeig sein: Für die Unterstützung soll die Dauer der Arbeitslosigkeit und nicht in erster Linie das Alter der Aussteuerung entscheidend sein. 

Differenzierter Bericht AZ-Medien 

Bildlegende: Heidi Joos, Avenir50plus Schweiz, Christoph Schneeberger, Rechtsanwalt, Bern 

Ja zur 13. AHV-Rente, Nein zur Erhöhung des AHV-Alters

Ja zur 13. AHV-Rente, Nein zur Erhöhung des AHV-Alters

Die Rentnerinnen und Rentner sind wütend und wild entschlossen. Wütend auf jene Alt Bundesräte, die mit Luxusrenten ausgestattet, mit einem Schreiben an alle Haushalte gegen die 13. AHV geworben hatten. Allein der Versand soll über 80’000 Franken gekostet haben. Und wild entschlossen, bis zum letzten Moment für die 13. AHV zu kämpfen. Das machten am letzten Freitag mehrere hundert Rentner auf dem Bundesplatz deutlich.

Diverse Organisationen unterzeichneten einen Brief an die vier alt Bundesräte. Ruth Stadelmann war für Avenir50plus Schweiz vor Ort zur Unterzeichnung.         Weiterlesen, UNIA Zeitung Work…

Ein deutliches JA zur 13. AHV-Rente und ein einstimmiges NEIN zur Erhöhung des Rentenalters. Das sind die Empfehlungen zur Volksabstimmung vom 3. März 2024, die der Verband Avenir50plus Schweiz an der GV vom 31. Januar 2024 verabschiedete. Hier zur Medienmitteilung, die die wichtigsten Argumente zusammenfasst.