27. Juni 2023 | Aktionen, Allgemein
(HJ) Gleich zwei Beiträge widmete SRF am 26.6.23 den Älteren auf dem Arbeitsmarkt. Die Tagesschau griff das leidige Thema der Überbrückungsleistung auf, von der beinahe niemand profitieren kann, weil die Anspruchsvoraussetzungen viel zu eng gestaltet wurden. Bundesrat Berset versprach unlängst im Parlament eine vorzeitige Überprüfung. Wir bleiben dran.
Stargast beim Eco-Talk war Boris Zürcher, oberster Arbeitsmarktboss beim Seco. Altersdiskriminierung gibt es für ihn nicht, auch wenn Zahlen und Studien ein anderes Bild zeigen. Eine KOF-Studie aus dem Jahre 2020 weist nach, dass gemäss ILO-Statistik die Langzeiterwerbslosigkeit im Zeitraum 2012 bis 2018 um 19’000 Personen zugenommen hat, während das Seco eine Rückläufigkeit in dieser Kategorie von 15’000 Personen ausweist. Grund der Differenz: Die ILO-Zahlen berücksichtigen auch alle, die länger ausgesteuert sind oder gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Pikant der Trend, der die Studie aufzeigt: Eine Zunahme bei den Personen ü45, aber auch eine bei den Langzeiterwerbslosen mit Universitäts- und Fachhochschul-Abschlüssen. Letztere machen bereits rund 25 Prozent der nicht beim Seco registrierten Langzeiterwerbslosen aus. Wenn Zürcher im Eco-Beitrag die Alterserwerbslosigkeit auf mangelnde Bildung zurückführen will, dann beweist er damit nur, wessen Lied er singt.
Von wegen Selbststigmatisierung bei Vorstellungsgesprächen, die Zürcher ins Feld führte: Eine Mehrheit der 980 befragten HR-Fachleute (Umfrage von Rundstedt 2022) sieht trotz Fachkräftemangel die kritische Grenze bei der Einstellung bei 58 Jahren und bei Langzeiterwerbslosigkeit bei 14 Monaten. Auch die Kündigung von Älteren mit einem Anteil von 39 Prozent hat 2022 zugenommen.
Seine Analyse des Fachkräftemangels war widersprüchlich. Einerseits richtig; Auslöser des Nachfragebooms von Arbeit ist das billige grosse Geld, andererseits falsch; die Alterung der Gesellschaft ist zwar ein wichtiges Thema, spielt beim bisherigen Fachkräftemangel aber keine Rolle, wie die Analyse des Ökonomen Wellershof zeigt.
Die Auswirkungen der Alterung der Gesellschaft bei gleichzeitigem Voranschreiten der Digitalisierung wäre ein wichtiges Thema, aber just in dieser Hinsicht blieb die Zürchers Arbeitsmarktbehörde bis anhin untätig.
Die Kritik an den arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM), die oft nicht mehr als Beschäftigungsmassnahmen für NGO’s sind, wurde weggelassen. Löblich wenigstens die SKOS in dieser Hinsicht, die in ihrem Bericht (Sozialhilfebezug nach Aussteuerung) vermehrt eine Angleichung der AMM an die reguläre Weiterbildung fordert.
1. Juni 2023 | Aktionen
(HJ) Das mutet eine Mehrheit des nationalen Parlamentes mit dem 2021 in Kraft getretenem EL-Gesetz nicht nur den Müllers und ihren Kindern zu. Für die Übergangsfrist bis 2024 galt Besitzstandswahrung. Wer nach altem EL-Recht mehr Leistungen zu erwarten hatte, für den galt dieses, umgekehrt traf dies auch auf das neue Recht zu. Bald ist fertig lustig. Viele BezügerInnen von Ergänzungsleistungen (IV oder AHV) müssen ihren Gürtel ab 2024 noch enger schnallen, weil ihre bisherigen Leistungen gekürzt werden.
Äusserst hart trifft es Familie Müller (Name geändert). Der Vater, 54-Jahre, bezieht seit rund zehn Jahren IV. Da die IV nicht zum Leben ausreicht um seine Frau (Krankheit), die nur über ein geringes Einkommen verfügt, sowie seine beiden Kinder zu ernähren, ist er auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Erhielt die Familie zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten sowie der Miete bis anhin 3’720 Franken Ergänzungsleistungen, so werden es ab 2024 nur noch 3’325 Franken sein. Das bei steigenden Lebenshaltungskosten. Beinahe täglich begegnet man in Lebensmittelgeschäften Preisaufschlägen, die weit über der ausgewiesenen Teuerung liegen.
«Für uns heisst das, dass wir diese 400 Franken, die wir ab 2024 pro Monat weniger erhalten, wortwörtlich vom Mund absparen müssen», meint Frau Müller im Gespräch. Für gesunde Bioprodukte, auf die die Allergie belastete Frau und ihre Kinder angewiesen wären, müssten sie schon jetzt verzichten. Traurig stimmt sie als besorgte Mutter, dass kein Geld mehr übrig bleiben wird für die Förderung ihrer Kinder. Wie die bürgerlichen Parteien, allen voran die «kinderfreundliche» Mitte-Partei, so etwas zulassen konnten, kann Frau Müller nicht verstehen.
Mit ihrer Kritik an der Sparreform auf dem Buckel der Menschen mit geringem Einkommen ist Frau Müller nicht allein. Das Einzige, was den Betroffenen in ihrem Frust bleibt, ist, den bürgerlichen Parteien im kommenden Herbst bei den Wahlen einen Denkzettel zu verschaffen.
Weitere einschneidende Änderungen bei der EL, die ab 2024 wirksam werden:
Die Vermögensschwelle, die zum Bezug von Leistungen berechtigt, die für Alleinstehende auf 100’000 Franken und für Ehepaare auf 200’000 Franken herabgesetzt wurden, trifft neu auch Personen, die bis dato bereits Leistungen bezogen haben. Das kann dazu führen, dass ihr EL-Anspruch wegfällt.
Erwerbslose müssen wissen, dass sie künftig auf 10 Jahre zurück (ab 2021) ihren Vermögensverbrauch ausweisen müssen. Bei einem Todesfall eines Elternteils dürfen sie auch nicht zugunsten des überlebenden Elternteils auf ihr Vermögen verzichten. Das wäre Vermögensverzicht, der so angerechnet wird, als ob das Vermögen da wäre. Siehe dazu die Wegleitung zu den EL. Bei weiteren Fragen melden Sie sich bei der unabhängigen kostenlosen Beratungsstelle von Avenir50plus Schweiz: 041 218 20 33 oder info@avenir50plus.ch
Weitere Änderungen bei den Sozialversicherungen ab 2024, zusammengestellt im Sozialinfo von Peter Moesch, Rechtsanwalt.