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Das AUS für Manifest 50plus:  Wir sind enttäuscht

Das AUS für Manifest 50plus: Wir sind enttäuscht

Statt wie vereinbart, die strittigen Punkte des Manifestes 50plus im März 2018 gemeinsam mit den Erwerbslosen im Bundeshaus zu bereinigen, teilte das Trio Pardini, Wermuth und Rytz den Teilnehmenden 50plus per Mail vom 19. März überraschend das AUS mit.

Eine breite Allianz von NationalrätInnen unter der Führung von Corrado Pardini nimmt sich der Anliegen der älteren Erwerbslosen an, titelte der Blick im Juni 2017. Rund 50 Betroffene fanden sich damals nebst den Erwerbslosenverbänden im Bundeshaus zur Auslegeordnung ein. Das an der zweiten Zusammenkunft im November vom Trio in einem Schnellschuss verfasste und vorgelegte Manifest 50plus, erlitt im Austausch mit Betroffenen erste Abstriche. So mussten positive Aussagen zur Personenfreizügigkeit auf Druck der Erwerbslosenverbände gestrichen werden. Auch die Forderung nach einem umfassenden Kündigungsschutz erlitt Schiffbruch. Das strittige Anliegen nach altersneutralen Pensionskassenbeiträgen wurde wohlweisslich auf den dritten Austausch im März 2018 vertagt. Dieser Forderung hätten Pardini & Co niemals zustimmen können. Mit einem AUS manövriert sich das Trio geschickt aus der Verantwortung, allenfalls einem Mehrheitsentscheid folgen zu müssen.

Die Frage bleibt, ob man auf diese Weise mit gleichberechtigten Partnern umgeht? Es war der Vorsitzende Corrado Pardini, der an der Novembersitzung im Bundeshaus explizit Wert auf die Feststellung legte, dass alle im Saal gleichberechtige Partner seien. Das AUS jedoch wurde vom Trio im Alleingang beschlossen.

Zankapfel altersabhängige Pensionskassenbeiträge
Seit Einführung der zweiten Säule sind die altersabhängigen Pensionskassenbeiträge ein Zankapfel. Sie standen schon immer im Verdacht, die älteren Jobsuchenden auf dem Arbeitsmarkt zu diskriminieren. Mittlerweile benennt dies auch die OECD gegenüber dem Bundesrat. Im Rahmen des Berichtes Polla gewährte der Bundesrat 1995 den Betroffenen als Antwort auf entsprechende Vorstösse des Parlamentes eine Frühpensionierungslösung, die man jetzt im Hinblick auf ein längeres Arbeitsleben wieder zurück nimmt. Das Seco reagierte zusätzlich mit der Einführung der besonderen Einarbeitungszuschüsse (EAZ) für Ältere. Stellen Arbeitgeber Ältere ein, können diese im ersten Halbjahr gegenüber der Arbeitslosenkasse bis 60 Prozent des Lohnes geltend machen. Im zweiten Halbjahr, das in der Praxis meist nicht bewilligt wird, wären es noch 40 Prozent. Dieses Instrument, so gut gemeint es als Ausgleich für höhere Pensionskassenbeiträge bei Älteren auch ist, es hat einen diskriminierenden Aspekt. Wer will schon mit einem prallen Ausbildungs- und Erfahrungsrucksack seinem zukünftigen Arbeitgeber Einarbeitungszuschüsse in Aussicht stellen müssen. Für Arbeitgeber tönt das nach verminderter Leistungsfähigkeit, und das trifft in der Regel nicht zu. Zudem werden die EAZ von einigen Kantonen immer noch sehr restriktiv gehandhabt.

Handlungsbedarf vor den Wahlen unbestritten
Allen voran die CVP sieht in den altersabhängigen Beiträgen seit Jahren einen Stolperstein für ältere Jobsuchende. Vor den letzten Wahlen griff auch FDP-Ständeratskandidat Philipp Müller dieses Thema in der Sonntagszeitung auf. Als ehemaliger Maler und Gipser-Meister wusste er nur zu genau, wie KMU-Arbeitgeber rechnen müssen in Konkurrenz mit den EU-Anbietern. Auch die NZZ stellte die altersunabhängigen Beiträge als alte Zöpfe in Frage. Doch kaum war die Wahl-Show über die Bühne, verschwanden die kritischen Stimmen bei der Beratung im Rahmen der Altersreform 2020. Alles blieb beim Alten. Nicht einmal die minimen Anpassungen, die Bundesrat Berset vorschlug, hatten eine Chance.

Bedenkliche Rolle der Gewerkschaften
Ökonom Daniel Lampart vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) wird nicht müde, das Thema der altersabhängigen BVG-Beiträge landauf, landab herunterzuspielen, als wäre der SGB Architekt dieses misslichen altersdiskriminierenden BVG-Konstruktes. Auch Pardini stellt sich in dieser Frage hinter Bundesrat Schneider Ammann und das Seco, wie das aktuelle Schreiben belegt. In deren Augen sind die höheren Sozialabgaben kein Thema für Arbeitgeber bei der Anstellung. Diejenigen, die da so herbeireden, wissen aus ihrer Praxis haargenau, dass viele Firmen ihr Personal direkt im Ausland rekrutieren, um Lohnkosten tief zu halten. Im Gegensatz dazu sind die meisten KMU-Arbeitgeber mittlerweile so ehrlich, dass sie den Kostenfaktor der höheren BVG-Beiträge von sich aus thematisieren. Doch ausgerechnet an den Linken prallen solche Statements ab. Das ist enttäuschend, denn bei einigen Anliegen wie Weiterbildung oder Ausbau der ALV-Leistungen für Ältere, die Avenir50plus wichtig sind, ist die SP ein verlässlicher Partner im Bundeshaus.

Stufenweise Hinführung zu altersneutralen Beiträgen
Die Hinführung zu einer altersneutralen Lösung ist mit Kosten verbunden. Das ist Avenir50plus bewusst. Verbesserungen sind selten kostenneutral. Aber die älteren Jobsuchenden, die aufgrund der Alterung der Gesellschaft immer mehr werden, zehn und mehr Jahre vor der Pensionierung in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, ist auch keine kostenneutrale Lösung. Folgekosten zeigen sich im Gesundheitswesen, in der Sozialhilfe, im Alter bei den Ergänzungsleistungen. Die steigende Unzufriedenheit in der Bevölkerung sowie die Angst vor Armut im Alter kennt ihren eigenen Preis. Die Arbeitsproduktivität wird davon nicht profitieren.

Übergangslösung: Subventionierung der Arbeitgeberbeiträge durch ALV
In einer Übergangslösung könnte der Bundesrat die EAZ für Ältere, die in der Praxis selten voll ausgeschöpft werden, einsetzen für die Subventionierung der Arbeitgeberbeiträge bei älteren Jobsuchenden, so wie es zwei Kantone in der Schweiz im Kampf gegen Arbeitslosigkeit im Alter bereits handhaben. Im Kanton Freiburg erhalten die Arbeitgeber während eines Jahres die Arbeitgeberbeiträge subventioniert, wenn sie einen älteren Mitarbeitenden einstellen. Die Erfahrungen damit sind positiv, kommuniziert die Regierung, und setzte das Alter der Versicherten, die von einer solchen Lösung profitieren, von 50 auf 45 Jahren herunter.

Bald eine nationale Initiative
Workfair 50+ Basel hält die Bedenken der mit ihr befreundeten SP nicht davon ab, demnächst eine nationale Initiative zu lancieren, die altersneutrale BVG-Beiträge verlangt, bekräftigt Pierre Bayersdörfer im Gespräch mit Avenir50plus. Sein Motto: Jetzt erst recht. Avenir50plus wird dieses Anliegen im Rahmen der Möglichkeiten unterstützen, aber wegen fehlender Kapazität nicht im Initiativkomitee mitarbeiten. Die kostenlose Beratung der Betroffenen ist und bleibt für Avenir50plus ein wichtiges Anliegen, das nicht Ideen geopfert werden darf, deren Umsetzung, falls überhaupt, erst in zehn Jahren zu erwarten ist.

Heidi Joos

Teilzeitarbeit steigt

Seit 1991 ist die Teilzeitarbeit gestiegen, sowohl bei den erwerbstätigen Frauen als auch bei den Männern. Seit Anfang des Jahrzehnts hat sie sich jedoch bei den Frauen auf einen Anteil von 59% stabilisiert. Zurzeit gehen 6 von 10 erwerbstätigen Frauen, aber nur 1,7 von 10 Männern, einer Teilzeitarbeit nach. Die Teilzeitarbeit ist somit ein typisches Merkmal der weiblichen Erwerbsarbeit. Einerseits bedeutet Teilzeitbeschäftigung häufig ungesicherte Arbeitsverhältnisse, schlechtere soziale Absicherungen (z.B. bei der Pensionskasse) sowie geringere Weiterbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen. Im OECD-Vergleich weist die Schweiz bei den Älteren die höchste Rate an Teilzeitarbeit auf. Dies erklärt sich u.a. damit, dass immer mehr Arbeitgeber bewusst tiefe Pensen anbieten, die nicht BVG-pflichtig sind.      Weiterführende Informationen

SRF Club: Nettes Geplätscher über Arbeitslosigkeit 50plus

Der Club SRF widmete am 2018.02.20 dem Thema «Ausgesteuerte» eine Sendung. Die Betroffenen waren mit einer Stimme vertreten. Kurzfristig ausgeladen wurde die Geschäftsführerin Avenir50plus so wie auch die Co-Präsidentin der SKOS, Therese Frösch.

Wie anders wäre doch die Diskussion verlaufen, hätte Therese Frösch den mutigen SKOS-Vorschlag in die Club-Runde einbringen können, der zwei Tage später öffentlich wurde: «Keine Austeuerung mehr für 55plus». Valentin Vogt, der sich als Bewahrer veralteter RAV-Strukturen ins Zeug legte und unwidersprochen behauptete, Vermittlung sei nicht der Auftrag der Regionalen Arbeitsvermittlung, wäre recht ins Schwitzen gekommen. Für Arbeitgeber und Bürgerliche gilt schon lange das Credo: Aussitzen, ja keine neuen Gesetze, die Baby-Boomer sind bald alle in Pension und dann hat sich das Problem gelöst.» Auch Corado Pardini, der sich einmal mehr mit dem Kündigungsschutz profilierte, den die Arbeitslosenverbände so nicht wollen, hätte sich mit dem Drama der Älteren in der Sozialhilfe auseinandersetzen müssen oder als Gewerkschafter vielleicht mit der Zukunft. Wir stehen heute vor einer der grössten Strukturveränderungen der Arbeitswelt in der Geschichte. Der Swissmem-Verband rechnet damit, dass in den nächsten 15 Jahren jeder dritte Beruf verschwindet und fordert präventiv Standortbestimmungen und ein Weiterbildungsangebot für 45plus. Kein Wort war darüber war zu hören, stattdessen mussten die Zuschauenden mit einer unsicheren RAV-Beratenden Vorlieb nehmen, die je nach Wind, die älteren Arbeitslosen einmal als selbstbewusst und dann aber auch wieder als gegenteilig taxierte. Wäre da nicht die Betroffene Daniela Häderli gewesen, die erfrischend über ihre unzähligen Arbeitsbemühungen sprach, um den Betroffenen damit Mut zu machen, so hätte sich der Gedanke aufgedrängt, ob diese Art von Staatsfernsehen denn wirklich die Gebühren wert sind, die es kostet. Es kann aber auch zutreffen, dass man die Bürgerlichen mit dieser netten Runde für deren Nein zur No-Billag-Initiative belohnen wollte.
Club-Sendung 2018.02.20.
Bundesgerichtsurteil 2014 über Fürsorgepflicht der Arbeitgeber im Alter

Kurzsichtige Sparvorschläge bei EL

Kurzsichtige Sparvorschläge bei EL

Wer arbeitslos ist oder war, muss im Alter oft von Ergänzungsleistungen leben. Am 14. März 2018 berät der Nationalrat als Zweitrat das Gesetz der Ergänzungsleistungen (EL. 16. 065). Nebst geringfügigen Verbesserungen dominieren kurzsichtige Sparvorschläge.

Vermögensgrenze nach unten gedrückt
Zum Bezug von EL ist heute berechtigt, wer alleinstehend weniger als 37 500 Vermögen aufweist und dessen Ausgaben die Einnahmen überschreiten. Das Ausgabenlimit für den allgemeinen Lebensbedarf beträgt 19 290 Franken. Die höchstanrechenbare Miete liegt seit über 20 Jahren bei 13 200 Franken. Geht es nach dem Bundesrat, soll die Vermögensgrenze auf 30 000 Franken heruntergesetzt werden, die Kommissionsmehrheit will sie sogar auf 25 000 Franken herunterdrücken.

Vermögensverzicht bei Kapitalvorbezug
Neu liegt ein Vermögensverzicht vor, wer pro Jahr mehr als 10 Prozent des Vermögens verbraucht. Eine Minderheit will dies auf zehn Jahre vor Beginn des Rentenanspruchs ausdehnen. Diese Kontrollbestimmung kommt einem totalen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gleich und trifft vor allem die unteren EinkommensbezügerInnen.

Leichte Erhöhung der Mietzinsobergrenzen
Einzig die Mietzinsobergrenzen sollen erhöht werden. Nach dem Vorschlag des Ständerates sollen die Höchstmieten für Alleinstehende in der Region 1 auf 16 440 Franken hinausgesetzt werden, für die Region 2 auf 15 900 Franken und für die Region 3 auf 14 520 Franken. Einer Minderheit der Kommission sind auch diese zu tief angesetzt, während eine weitere Minderheit diese Beiträge als zu hoch erachtet.

Aus der Traum mit der Alters-WG
Bezüglich Wohnen in einer Gemeinschaft, sieht die Revision eine erkleckliche Verschlechterung vor. Unter aktuellem Recht darf jemand, der in einer WG wohnt, den vollen Betrag beanspruchen, vorausgesetzt er entspricht der Hälfte des Mietzinses. Neu sollen die Mieten gleich jenen bei der Sozialhilfe, für Zwei-Personenhaushalte nur noch rund 3 600 Franken Mehrkosten betragen dürfen. Das macht das Wohnen in der Gemeinschaft nicht mehr attraktiv. Die geplanten Einsparungen zielen in die falsche Richtung und könnten sich sogar kontraproduktiv auswirken. Das Wohnen in der Gemeinschaft fördert erwiesenermassen die Gesundheit, während das Alleinwohnen Vereinsamung und Krankheit Vorschub leisten.

Kapitalbezüger werden bestraft
Wer sich aufgrund von Erwerbslosigkeit zum Kapitalbezug der Pensionskassengelder gezwungen sieht, um damit eine Soloselbständigkeit zu finanzieren, soll beim Bezug von Ergänzungsleistungen mit einem Abzug von 10 Prozent bestraft werden. Das ist absurd, denn Erwerbslose gehen diesen Weg in der Regel nicht freiwillig. Mit dieser Art von Überbrückung, die auch oft zu kleineren Verdiensten führt, ersparen die Soloselbständigen den Gemeinden die Sozialhilfegelder und sich selbst teure Arztbehandlungen.

Kontraproduktive Einsparungen bei Krankenkassenprämien
Unter geltendem Recht erhalten EL-Beziehende eine Durchschnittspauschale für die Bezahlung der Krankenkassenbeiträge. Wer eine günstige Variante wählt, vermochte mit dem Restbetrag – die Differenz zur Durchschnittsprämie – gerade noch eine günstige Alternativversicherung zu berappen, die u.a. für Haushaltshilfe, Brillen und dergleichen aufkommt. Neu soll den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt werden, nur noch die tatsächliche Prämie auszurichten. In der Praxis wird es zur Folge haben, dass die Betroffenen wieder zu höheren Grundversicherungsmodellen wechseln. Somit würden mögliche Einsparungen entfallen. Kündigen die Betroffenen vor diesem Hintergrund ihre Alternativversicherungen, so fallen den Kantonen im Alter die gesamten Kosten für Haushaltshilfe, Brillen, Krankentransporte usw. anheim. Dieser kurzsichtige Sparvorschlag wird die Kantone im Endeffekt teurer zu stehen kommen.

Hier zur EL-Fahne mit den Anträgen.
Anträge für Nationalratsdebatte vom 14. März 2018
Schreiben Sie den Nationalräten vor der Debatte unbedingt Ihre Meinung. Respektvolle Beiträge werden eher gelesen als Wutbürgerbeiträge.