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MEDIENSPIEGEL

Neue Töne bei der SKOS: Keine Aussteuerung mehr ab 55

Neue Töne bei der SKOS: Keine Aussteuerung mehr ab 55

Wer im Alter 55plus die Kündigung erhält, soll nach offiziellem Taggeldbezug nicht mehr ausgesteuert werden, sondern weiterhin bei der Arbeitslosenversicherung versichert bleiben. Betroffene sollen eine Entschädigung in der Höhe der Ergänzungsleistungen erhalten. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die Personen 20 Jahre in der Schweiz gearbeitet haben. Die SKOS will damit verhindern, dass immer mehr ältere Menschen von Sozialhilfe leben müssen. Somit bliebe ihnen die Schmach erspart. Die finanzielle Absicherung, auch wenn sie am Existenzminimum liegt, lässt immerhin mehr Spielraum zu als das Sozialhilfegeld, um allenfalls wieder Fuss in der Selbständigkeit, wenn alle anderen Stricke reissen.

Der Vorschlag stimmt sehr zuversichtlich, auch wenn noch nicht alle Details einer allfälligen Umsetzung geklärt sind. Was passiert mit denen, die mit 54 Jahren eine Kündigung erhalten? Müssen diese nach der Aussteuerung weiterhin Sozialhilfe beziehen? Wie wird die Bewerbungspflicht umgesetzt? Werden die gesundheitlichen Schwierigkeiten berücksichtigt? Es gibt immer mehr Betroffene, die ertragen es psychisch nicht, über Jahre nur Absagen zu kassieren. Die Marktchancen sind denn auch nicht für alle gleich. Die Finanzierung über die Arbeitslosenversicherung zu garantieren ist insofern eine akzeptable Lösung, als die Kosten u.a. auch von den Arbeitgebern mitgetragen werden. Verweigert sich die Wirtschaft weiterhin, Ältere anzustellen, wird es für die Unternehmen eine teure Lösung.

Im März 2017 überreichte Avenir50plus in einer Aktion (siehe Bild) der SKOS ihre Vorschläge. Unsere Forderungen zielten zwar einen Schritt weiter Richtung Grundeinkommen ab 50, aber mit diesem Zwischenschritt lässt sich gut leben. So heiss das Menü der SKOS, politisch gegessen ist es noch lange nicht. Also schreibt Kommentare und mischt Euch in den politischen Diskurs ein.
Medienmitteilung SKOS vom 22.2.2018
Erläuternder Bericht vom 22.2.2018
SRF 1 Rendevour 22.2.2018 Wenn die Aussteuerung droht

Bürgerlicher Schulterschluss gegen Leistungsverbesserung für ältere Arbeitnehmende

Bürgerlicher Schulterschluss gegen Leistungsverbesserung für ältere Arbeitnehmende

Die beiden parlamentarischen Initiativen 16.502 und 16.503, die eine Verbesserung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung für ältere Arbeitssuchende anstreben, wurden Ende Januar 2018 mit 18:6 bzw. 19:6 Stimmen von der Nationalratskommission Wirtschaft und Arbeit (WAK) abgelehnt. Die Arbeitslosenquote wie auch die Aussteuerungsquote der über 55-Jährigen sei tiefer als in gewissen andern Altersgruppen. Die vorhandenen Massnahmen seien ausreichend. Der Fokus solle auf die rasche Wiedereingliederung der Betroffenen gelegt werden. Da sei die Wirtschaft gefragt. Die bürgerliche Mehrheit setzte sich mit Erfolg gegen eine linke Minderheit durch. Ebenfalls bachab geschickt wurde von einer Mehrheit die Petition von Avenir50plus, die altersneutrale Pensionskassenbeiträge verlangt. Im Gegensatz zu den parlamentarischen Initiativen muss die Petition von Avenir50plus noch von der WAK des Ständerates behandelt werden.

Zynischer geht’s kaum. Dass das obige Seco-Wording so unkorrekt ist, darüber informierte Avenir50plus die Kommissionsmitglieder im Voraus. Der bürgerliche Schulterschluss gedenkt das Problem der älteren Erwerbslosen auszusitzen. «Irgendwann gehen die Baby-Boomer in die Pension und das Thema erledigt sich von selbst. Jede Entwicklung kennt seinen Kollateralschaden», so der von Johann Schneider Ammann angeführte bürgerliche Tenor, der sich nach aussen in mitfühlende Worte kleidet. Als grösster Profiteur dieser Politik geht die SVP bei den Wahlen 2019 hervor. Sie sitzt in diesen Fragen zwar im gleichen Boot wie CVP und FDP, wird sich aber rechtzeitig als Auffangbecken für Protestwähler positionieren um die Linke, die sich als Lanzenbrecherin für die Personenfreizügigkeit versteht, auszustechen. Wie wünscht man sich doch allseits mehr Differenzierung!
Hier zu den Adressen der Nationalräte der WAK sowie der Ständeräte der WAK. Letztere hat die Petition für altersneutrale Pensionskassenbeiträge noch nicht behandelt.
Infomaterial, das Avenir50plus zuvor den WAK-Mitgliedern zukommen liess.

Offener Brief an SVEB: 50plus geht leer aus

Offener Brief an SVEB: 50plus geht leer aus

Lieber spät als nie. Die Verbände SKOS und SVEB lancieren eine Weiterbildungsoffensive für Menschen in der Sozialhilfe. In erster Linie sollen die Grundkompetenzen geschult werden, die als Voraussetzung gelten für eine Berufsausbildung. Im Fokus dieser Anstrengungen sind in erster Linie jüngere Migranten und Flüchtlinge, auch wenn dies nicht explizit formuliert wird. Das an sich unbestrittene Anliegen kann das Blut von Menschen, die nach einem erfolgreichen Berufsleben in den Fängen der Sozialhilfe landen, oder ausgesteuert von ihrem Altersvermögen zehren, ganz schön in Wallung bringen!

Diesen erfahrenden Berufsleuten müssen oft tatenlos zuzusehen, wie ihre Arbeitsmarktfähigkeit schwindet, weil ihnen fachspezifische Weiter- bzw. Umschulungen oder Berufsverbandsbeiträge von der Sozialhilfe vorenthalten werden. Geld für Vernetzung oder Business-Look steht erst gar nicht zur Diskussion. Geht ein Laptop oder ein Mobile defekt, so müssen die Neuanschaffungen vom Munde abgespart oder bei Stiftungen erbettelt werden. Kürzlich entgegnete die SKOS-Rechtsberatung gegenüber Avenir50plus, dass sich ja bereits für 100 Franken gute PC-Geräte auf dem Markt kaufen liessen! Wer das locker daher sagt, hat ausgeblendet, dass heute bereits ein neues Office-Programm 140 Franken kostet. Und wer dessen unkundig ist, kann die Integration sowieso vergessen.

Beiträge an eine Zweitausbildung oder Umschulung können zwar gemäss Abschnitt H.6 der SKOS-Richtlinien geleistet werden, wenn damit die Vermittlungsfähigkeit der betroffenen Person steigt. Von solchen Leistungen können Ältere nur träumen. In dieser Hinsicht sind sich die sogenannten Sozialfachleute einig: Keinen Franken für diejenigen, die der Markt nicht mehr will. Trotzdem verlangen immer noch viele Gemeinden von über 60-Jährigen, dass sie ihre Bewerbungen der Sozialbehörde als Beweis ihrer Bemühungen abliefern!

Ein bildungsfeindlicher Wind gegenüber Älteren weht bereits auf Stufe RAV: Das zeigt u.a. eine aktuelle Antwort eines Stadt-Zürcher RAV auf einen Antrag eines Versicherten. Kurz vor der Aussteuerung beantragte dieser den SVEB-1 Kurs in der Hoffnung, dieser befähige ihn, mittels seiner hohen Sprachkompetenzen Flüchtlinge zu unterrichten und somit die Arbeitslosigkeit zumindest nach der Aussteuerung zu vermeiden. Die Ablehnung war so unmissverständlich wie unkorrekt: «Der beantragte Kurs gilt seit vielen Jahren als berufs- und betriebliche Grundausbildung. Nach Gesetz und Rechtsprechung ist die Grundausbildung nicht Sache der Arbeitslosenversicherung.»

Erfolgt die gut gemeinte Bildungsoffensive wie so vieles nicht zu spät? Ist ein guter Bildungsrucksack heute ein Garant für einen Job angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt? Die Analyse von Ivo Willimann, Dozent Hochschule Luzern, zur Gefährdung der Arbeitsplätze durch die Digitalisierung, zeigt ein eher düsteres Bild: Rund 65 Prozent der Arbeitsplätze von Personen mit Berufsbildung sind in den nächsten 15 Jahren gefährdet, 47 Prozent derjenigen mit tertiärer Ausbildung. Nach Willimann, der die Oxford Studie auf die Bildungslandschaft der Schweiz heruntergebrochen hat, trifft es vor allem die Bildungsmittelschicht. Sollte ihm die Zukunft recht geben, wäre die Berufsbildung an sich kein Garant mehr für einen Job im digitalen Zeitalter. Und trotzdem unterstützen wir jegliche Weiterbildungsbestrebungen für Jüngere und Ältere.

Denjenigen, die der Arbeitsmarkt aber definitiv nicht mehr will, soll man spätestens ab 55 den Gang auf das Sozialamt ersparen, sei es in Form eines Grundeinkommens oder mittels einer Form der Ergänzungsleistungen.
Medienmitteilung SKOS
Offener Brief Avenir50plus