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MEDIENSPIEGEL

Stoppen Sie den Unsinn der Zwangszuweisungen, Herr Regierungsrat Graf

Stoppen Sie den Unsinn der Zwangszuweisungen, Herr Regierungsrat Graf

Anlässlich der September-Session der Luzerner Kantonsräte rollte Avenir50plus den roten Teppich aus. Anlass für die Flyer-Aktion war eine erneute Zwangszuweisung einer Erwerbslosen Ü50 in ein Beschäftigungsprogramm durch ein Luzerner RAV. In einer Blitz-Petition forderte Avenir50plus Regierungsrat Graf auf, den Unsinn zu stoppen. Keine Bots, sondern echte Claqueure fand unsere Aktion bei einigen SVP- und FDP-Kantonsräten. Ein FDP-Kantonsrat und ehemaliger praktizierender Arzt meinte, er könne ein Lied davon singen, wie Arbeitslosigkeit und Behördenschikane Menschen krankmache. Die CVP zeigte sich eher verhalten, ist es doch ihr Regierungsrat, der da angesprochen wird. Bei den Linken gab es vereinzelte Zustimmung. Das erstaunt nicht weiter, sind sie doch in den kritisierten Hilfswerken gut vertreten. Offensichtlich verärgert zeigte sich der grüne Kantonsrat Hans Stutz. Ihm scheint der Text ausländerfeindlich, der benennt, dass die Arbeitslosigkeit beim Service-Personal 2016 bei 10.5 Prozent lag, während die Zuwanderung für diese Periode 9000 Servicefachleute ausweist. Wie kann ein Teil der Linken nur verkennen, dass hinter dieser Zuwanderungspolitik Kräfte am Werk sind, denen es nur um Profitsteigerung geht. Diese Fakten gehören auf den Tisch und sind keineswegs gegen die Zuwandernden gerichtet, die eh am liebsten im eigenen Land arbeiten würden.
Heidi Joos

 

Betroffenen die Schmach der Sozialhilfe ersparen

NACHGEFRAGT
Die Arbeitsmarktexpertin und Geschäftsleiterin des Verbandes avenir50plus ist heute in vielen Medien präsent. Heidi Joos berät und coacht kostenlos ältere erwerbslose. Sie kämpft zudem mit erfolg dafür, dass das Thema 50plus auf die politische Traktandenliste kommt.
Hier zum Interview im Zeso Nr.3, Zeitschrift der SKOS

Vernehmlassung Inländervorrang: Wenig für Ältere, viel für Flüchtlinge

Als Verband, der die Interessen von Erwerbslosen Ü45 vertritt, bezweifeln wir, dass der vom Gesetzgeber beschlossene Inländervorrang die erschwerte Lage besagter Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern vermag. Aufgrund der Ausgestaltung der Verordnungen lässt sich vermuten, er diene in erster Linie der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt. Dagegen haben wir nichts einzuwenden, doch sollten zwingend gleichzeitig auch Massnahmen zur Verbesserung der Lage Älterer auf dem Arbeitsmarkt in die Wege geleitet werden.
Stellungnahme zur Vernehmlassung

Kommentar Rudolf Strahm, Tagesanzeiger 2017.07.24

 

 

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