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Der Verein 50plus outIn work Ostschweiz begrüsst das Bestreben der Regierung in seiner Vernehmlassungsbotschaft zur Revision des Sozialhilfegesetzes, den Negativwettbewerb zwischen den Gemeinden im Vollzug der Sozialhilfe zu unterbinden sowie auch das Bestreben nach vermehrter sozialer und beruflicher Integration der Sozialhilfebeziehenden. Auch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen in der Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung scheint uns im Grundsatz ein wichtiges Anliegen.

Umso enttäuschter sind wir über die Tatsache, dass die Regierung die Chance der Revision nicht nutzt, um die Verbindlichkeit der SKOS­‐Richtlinien im Gesetz zu verankern. Den Sonderzug, der die St. Galler­‐Regierung erneut zu fahren wünscht, ist ein Schritt in die falsche Richtung.

Wie auch die Auslegeordnung der Regierung festhält, hat die SKOS in den letzten Jahren ein veritables Regelwerk geschaffen, das vielen Kantonen als Grundlage für ihre Handbücher dient. Dieses Regelwerk sowie die entsprechende Rechtsprechung ist wichtiger Bestandteil des Curriculums der Sozialfachleute an den Fachhochschulen und erleichtert deren Vollzug. Eigene Regelwerken bzw. Sonderzüge belasten nicht nur die Ausbildung von Sozialfachleuten und Anwälten, sie führen im Vollzug zu Rechtsungleichheiten und schüren den Negativwettbewerb unter den Kantonen. Darüber hinaus verteuert sich der Vollzug, sei es über Sitzungsgelder der KOS oder über Zusatzausbildungen von Sozialfachleuten. Diese Nachteile stehen in keinem Verhältnis zu den Einsparungen, die ein leicht niedrigerer Grundbedarf von 977 Franken pro Einzelperson gegenüber demjenigen der SKOS von 986 Franken bringt. Zudem liegt auch Letzterer unter dem vom Bundesamt errechneten Existenzminimum.

In seinem Bericht vom 25. Februar 2015 schreibt der Bundesrat u.a. über den Handlungsbedarf in der Sozialhilfe, dass sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts die Notwendigkeit abzeichne, die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen in diesem Bereich zu vereinfachen, gemeinsame Ansätze zu entwickeln und eine eidgenössische Regelung ins Auge zu fassen. Die industrielle Revolution 4.0 wird in absehbarer Zeit ungeahnte Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt nach sich ziehen, die in der Folge nach neuen Modellen in der Sozialhilfe rufen, die es im Verbund mit andern Kantonen zu entwickeln gilt. Vor diesem Hintergrund stellen wir uns vehement gegen einen Sonderfall St. Gallen.

Die Regierung sowie das Parlament täten gut daran, diesen bedauernswerten Entscheid nochmals zu überdenken und dementsprechend zu handeln.

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